Veröffentlicht am 15.10.2020

Online-Formulare für Nebenzähler und Gartensprengwasser

Außenwasserzähler können jetzt online angemeldet werden

Ab sofort kann die Anmeldung eines Nebenzählers für nicht abgeleitete Wassermengen (sogenannte Außenwasserzähler) und der Antrag auf Erstattung der Schutzwassergebühren auf der Internetseite der Entsorgungsbetriebe Lübeck online erfolgen. Es ist eine weitere Möglichkeit, neben den schriftlichen Mitteilungen (E-Mail, Fax, Brief), die Zählerstände zu melden.

Zu finden sind die Formulare unter www.entsorgung.luebeck.de/gartensprengwasser .

Ist das Formular korrekt bzw. vollständig ausgefüllt, gibt es immer eine automatische Eingangsbestätigung. Bei Fragen, erreichen Sie die Entsorgungsbetriebe unter der gewohnten Rufnummer 0451 707600.

Zur Erinnerung: Die Meldungen der Zählerstände der Außenwasserzähler müssen für das Jahr 2020 bis zum 31.03.2021 gemeldet werden. Ist die Meldung nicht bis zum 31.03.2021 bei den Entsorgungsbetrieben Lübeck eingegangen, dann erfolgt keine Erstattung dieser Schmutzwassergebühren für das Jahr 2020. Gemeldet werden sollten die Zählerstände auch nach dem 31.03.2021, damit ein tatsächlicher Anfangsbestand für die neue Saison vorliegt.

Weitere aktuelle Informationen können unter der Rufnummer 0451 707600 zu den gewohnten Servicezeiten von Mo.-Do. von 8 bis 17 Uhr und Fr. von 8 bis 16 Uhr oder auf der Internetseite www.entsorgung.luebeck.de abgefragt werden. Fragen können auch per E-Mail an die EBL entsorgungsbetriebe@ebhl.de gerichtet werden.

+++

Quelle: Entsorgungsbetriebe Lübeck