Mit Orchideen verbindet man weit entfernte Ländern, zumeist Regenwälder – weniger bekannt ist allerdings, dass Orchideen auch in Norddeutschland vorkommen. Tatsächlich wachsen auch in Lübeck – Dank der herausragenden Naturausstattung - an einigen Orten diese „Perlen der Natur“. Im Unterschied zu den tropischen Regenwäldern wachsen die heimischen Orchideen allerdings nicht auf Bäumen, sondern oft in feuchten Wiesen, aber auch in manchen Wäldern.
Die Untere Naturschutzbehörde der Hansestadt Lübeck hat in diesem Jahr, zur Haupt-Blütezeit des Breitblättrigen Knabenkrauts (botanisch Dactylorhiza majalis) Ende Mai/Anfang Juni, wichtige Feuchtwiesen aufgesucht und ihren Zustand überprüft. Die Ergebnisse sind überwiegend sehr erfreulich. Die oft abgelegenen und schwer erreichbaren Feuchtwiesen in den Naturschutzgebieten Schellbruch und Südliche Wakenitz und den Landschaftsschutzgebieten Waldhusen und Lauerholz sind größtenteils in einem sehr guten Zustand. Zahlreiche typische Pflanzen der artenreichen Feuchtwiesen, darunter auch viele blühende Orchideen, konnten gefunden werden.
Artenreiche Feuchtwiesen mit Orchideenvorkommen gehören in Schleswig-Holstein zu den besonders seltenen und gefährdeten Lebensräumen. Die Erhaltung gelingt nur, wenn die Flächen schonend genutzt werden, also ohne Entwässerung, Düngung, intensive Mahd oder Beweidung. Aber auch fehlende Nutzung ist ein Problem, weil empfindliche Pflanzen sonst schnell von hochwüchsigen Pflanzen verdrängt werden.
Die Untere Naturschutzbehörde kümmert sich seit vielen Jahren darum, dass die ihr bekannten Standorte erhalten und entsprechend schonend gepflegt werden. Das geschieht durch Aufträge zum Mähen, oft mit finanzieller Unterstützung durch das Land Schleswig-Holstein, durch geeignete Regelungen in Schutzgebieten oder durch entsprechende Pachtauflagen auf stadteigenen Flächen.
Orchideen leben in einer engen Symbiose mit Bodenpilzen, um Nähstoffe zu erschließen. Deshalb sind Versuche, diese besonderen Pflanzen auszugraben und im eigenen Garten einzupflanzen, völlig unsinnig. Die spezielle Lebensgemeinschaft aus Pflanze und Pilz ist in den eigenen Garten nicht verpflanzbar. Auch die winzig kleinen Samen können nur mit Hilfe spezieller Pilze keimen. Darüber hinaus ist das Ausgraben aber auch verboten, denn sowohl die Standorte als auch die Einzelpflanzen sind nach dem Naturschutzgesetz streng geschützt und dürfen nicht beschädigt oder gar ausgegraben werden.
Da dies aber immer wieder einmal passiert und die Standorte außerdem sehr empfindlich gegenüber einem Betreten sind, können die Wuchsorte zum Schutz der Vorkommen leider nicht genauer bekannt gegeben werden.
Deutschland trägt für das Breitblättrige Knabenkraut gemäß der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt eine besondere Verantwortung zum Erhalt. Der Arbeitskreis Heimische Orchideen hat die purpurrot blühende Pflanze zur Orchidee des Jahres 2020 gekürt. +++