Veröffentlicht am 15.05.2020

Gesundheitsamt genehmigt Teilbetrieb der Bundespolizeiakademie

Erforderliches Hygienekonzept abgestimmt

Das Gesundheitsamt der Hansestadt Lübeck hat zu Beginn dieser Woche bei einer Hygienebegehung das Hygienekonzept der Bundespolizeiakademie Lübeck geprüft und genehmigt die Aufnahme eines Teilbetriebs.

Nach Auffassung der Hansestadt Lübeck, nach Rücksprache mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein, kommen auch für die Bundeseinrichtung die Vorgaben der SARS-CoV-2-BekämpfungsVO (Landesverordnung) in der derzeit gültigen Fassung vom 3. Mai 2020 zur Anwendung. An der Bundespolizeiakademie, als zentrale staatliche Aus- und Fortbildungseinrichtung der Bundespolizei, findet im Auftrag des Bundes aktuell nur ein stark ausgedünnter und priorisierter Aus- und Fortbildungsbetrieb in lediglich system- und prüfungsrelevanten Lehrthemen statt.+++