Die Stadtbibliothek hat alle Leihfristen automatisch bis zum 25. Mai 2020, verlängert. Damit besteht für die Rückgabe der ausgeliehenen Medien kein Grund zur Eile. Es fallen keinerlei Säumnisgebühren an.
Seit, 27. April 2020, hat die Zentralbibliothek in der Hundestraße 5-17 wieder eingeschränkt geöffnet. Möglich sind nur Rückgabe und Abholung von vorbestellten Medien von Montag bis Freitag jeweils von 13 bis 18 Uhr. Über weitere Schritte zur Öffnung wird zeitnah informiert.
Ab Mittwoch, 29. April 2020, ist das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung auch in den Diensträumen von Ämtern und Behörden der Hansestadt Lübeck verpflichtend. Auf Basis der Landesverordnung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Bereichen der Öffentlichkeit in Schleswig-Holstein hat Bürgermeister Jan Lindenau im Rahmen des Hausrechtes verfügt, das auch alle öffentlichen Verwaltungsgebäude der Hansestadt Lübeck hierunter fallen.
Zum Schutz aller werden die Kunden:innen der Lübecker Stadtverwaltung gebeten, einen entsprechenden Mund- und Nasenschutz mitzubringen und ihn während ihres Aufenthaltes in der Stadtbibliothek zu tragen. Dies gilt auch für Kinder ab 6 Jahren.
Die Mitarbeitenden der Hansestadt Lübeck haben eine Verpflichtung zum Tragen, wenn sie unmittelbaren Kundenkontakt haben und der Mindestabstand dauerhaft nicht sichergestellt ist. Sollten bereits anderen Schutzmaßnahmen (z. B. Spritzschutz) getroffen worden seien, besteht keine Verpflichtung für Beschäftigte der Stadt, eine Mund-Nase-Abdeckung zu tragen.
Die Hansestadt Lübeck dankt allen Kund:innen für einen respektvollen Umgang und die Beachtung der neuen Regelung. +++