Das Land Schleswig-Holstein hat die Kommunen mit einem Erlass am 22. April 2020 zur Öffnung von bestimmten Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aufgefordert, die Sonntagsöffnung am 26. April 2020 und 3. Mai 2020 mittels Allgemeinverfügung umzusetzen.
Die Hansestadt Lübeck hat die Umsetzung unverzüglich geprüft und kommt zu dem Schluss, dass die Ordnungs- und Gesundheitsbehörden der Hansestadt Lübeck, die nach Landesverordnung vom 18. April 2020 über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein (SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung – SARS-CoV-2-BekämpfVO) vorgeschrieben Kontrollen und das Sicherheitskonzept aufgrund der aktuellen Personalausstattung und Arbeitsbelastung nicht sicher am 26. April 2020 umsetzten können. Insbesondere am kommenden Wochenende ist bereits für den Samstag eine Demonstration in der Innenstadt angekündigt, die zu zusätzlichem Personaleinsatz führt.
In der Landesverordnung § 6, Absatz 2a heißt es: „Die Städte und Gemeinden stellen sicher, dass es in Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen in ihrem Gebiet mit einer verdichteten Zahl an Geschäftslokalen nach den Absätzen 1 und 2 nicht zu Menschenansammlungen kommt und dass Mindestabstände eingehalten werden können. Hierzu können die Städte und Gemeinden Zugangsbeschränkungen vornehmen und andere geeignete Maßnahmen ergreifen.“
Erschwerend im Rahmen unserer Prüfung kam hinzu, dass im Laufe des heutigen Freitagvormittag seitens des Landes noch eine Anpassung der Muster-Allgemeinverfügung durch das Land angekündigt wurde, so dass erst am Nachmittag finale Rechtssicherheit bestünde.
Aus diesem Grund erlässt die Hansestadt Lübeck im Laufe des Freitags –vorbehaltlich des Vorliegens einer geänderten Muster-Allgemeinverfügung des Landes - eine Allgemeinverfügung, die die Sonntagsöffnung am 3. Mai 2020 zulässt, nicht jedoch am 26. April 2020.
„Ich bedaure, dass es uns nicht gelingt, den Erlass des Landes vollständig und zeitnah umzusetzen. Sicherheit und Gesundheit der Bevölkerung und der Schutz der Mitarbeitenden der Stadtverwaltung haben aber nach wie vor oberste Priorität. Für den 3. Mai besteht für alle Beteiligten ausreichend Vorbereitungszeit, um die erforderlichen Maßnahmen für eine Sonntagsöffnung sicherzustellen.“ so Bürgermeister Jan Lindenau.
„Die Mitarbeitenden in der Stadtverwaltung leisten aktuell einen besonderen Einsatz mit großem Engagement und hoher zeitlicher Beanspruchung. Die Kernarbeitszeit wurde von 6 bis 22 Uhr ausgeweitet, Überstunden entstehen in einem hohen Maß. Den Kolleginnen und Kollegen gilt unser aufrichtiger Dank!“ so Innensenator Ludger Hinsen. +++