Für die bevorstehenden Oster-Feiertage machen die Stadtverkehr Lübeck GmbH und die Lübeck-Travemünder-Verkehrsgesellschaft (LVG) aufgrund der Corona-Pandemie auf folgende Einschränkungen aufmerksam:
Priwall-Autofähre
Die Priwallfähre hält bedingt durch die Corona-Pandemie auch am Osterwochenende grundsätzlich nur einen notdürftigen Betrieb mit einer Autofähre aufrecht.
Bei einem erhöhten Fahrgastaufkommen kann keine Gewährleistung für einen Sicherheitsabstand zum Schutz der Fußgänger und Radfahrer auf der Fähre gegeben werden. Der Stadtverkehr bittet, die Hygienehinweise der Hansestadt Lübeck zu beachten und auch an den Feiertagen Ausflüge und Spaziergänge nur im näheren Umfeld zu unternehmen und auf die Nutzung der Fähre für Ausflüge zu verzichten.
Norderfähre für Fußgänger und Radfahrer
Die Norderfähre kommt zum Saisonbeginn aufgrund der Pandemie vorerst nicht zum Einsatz.
Herrentunnel-Shuttle der LVG
Die LVG weist darauf hin, dass aufgrund der Corona-Pandemie nur für eine begrenzte Anzahl von Fahrgästen Fahrradplätze auf dem Anhänger zur Verfügung gestellt werden. Damit soll eine Überfüllung des Shuttles aus Sicherheitsgründen verhindert werden. Dies kann bei entsprechender Nachfrage zu längeren Wartezeiten führen. Die LVG bittet ebenfalls darum, die Hygienehinweise der Hansestadt Lübeck ernst zu nehmen und Ausflüge mit dem Fahrrad nur in einem nahegelegenen Bereich vorzunehmen, die Strecken durch den Herrentunnel mit Fahrrädern zu umfahren bzw. auf die Nutzung des Herrentunnel-Shuttles zu verzichten.
Die LVG fährt den Busshuttle im Auftrag der Herrentunnel GmbH&Co.KG.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation bitten der Stadtverkehr Lübeck und die Lübeck-Travemünder Verkehrsgesellschaft um Verständnis für diese Maßnahmen. Sowohl die Sicherheit der Fahrgäste als auch der Mitarbeitenden ist den Gesellschaften besonders wichtig. Kunden werden gebeten Abstand zu halten! Stadtverkehr und LVG danaken den Kunden für ihr Verständnis und ihre Kooperation. +++
Quelle: Stadtverkehr Lübeck/Lübeck-Travemünder Verkehrsgesellschaft