Veröffentlicht am 21.03.2020

Coronavirus: Darf ich mein Geschäft weiterhin öffnen?

Informationen für Gastronomie, Einzelhandel, Hotels, Cafés und Clubs online abrufbar

Aufgrund der zahlreichen Nachfragen zum Betrieb von Gastronomie, Einzelhandel, Hotels, Cafés und Clubs anlässlich der Landesverordnung des Landes Schlesiwg-Holstein und Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus hat die Hansestadt Lübeck ausführliche Informationen in einem PDF-Dokument zusammengefasst, dass online unter den FAQs Stichwort „Gastronomie und Einzelhandel - Wer darf wie öffnen?“ auf der Website www.luebeck.de/coronavirus abrufbar ist.

Betreiber erhalten hier Informationen, wie genau die Landesverordnung in der Hansestadt Lübeck umgesetzt wird und was das für einzelne gastronomische Betriebe wie Restaurants, Café, Imbisse, Gaststuben, Kantinen und Kombinationen aus diesen bedeutet. Beispielsweise:

• Unter welchen Voraussetzungen ein Außer-Haus-Lieferservice und/oder der Außer-Haus-Abholservice möglich bleiben. Außerdem wird Betreibern ein Muster-Türschild zum Download angeboten.

• Das Lebensmittelläden mit nur einer oder wenigen Gattung(en) an Lebensmitteln (Weinhandel, Spirituosen, Süßwaren, Tee, Kaffee usw.) geöffnet bleiben dürfen, wenn sichergestellt ist, dass kein Verzehr im Geschäft erfolgt und die Hygieneregeln eingehalten sind.

• Das ebenso Kioske mit Lotto-Toto-Annahmestellen und Zeitungs-/Tabakverkauf geöffnet bleiben dürfen, wenn die Hygieneregeln eingehalten werden.

• Das Dienstleister und Handwerker ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen können. Vorausgesetzt: Im Falle einer Kombination von Handwerksbetrieb mit Einzelhandels– oder Verkaufsfläche, diese Bereiche des Betriebes geschlossen bzw. gesperrt sind (zum Beispiel Autohaus mit KfZ-Werkstatt - das Autohaus ist zu schließen, die KfZ-Werkstatt darf betrieben werden)

• Das bestimmte Verkaufsstellen auch an den Sonntagen öffnen dürfen

Der Hansestadt Lübeck ist bewusst, dass dies einschneidende Maßnahmen für die Betriebe sind. Die dynamische Ausbreitung des Coronavirus erfordert diese und ggf. weitere Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung. Die Hansestadt Lübeck setzt auf die Kooperation und Unterstützung der Handelnden..

Weitere Informationen sind erhältlich beim
• Bürgertelefon des Landes Schleswig-Holstein: Telefon 0431 / 79700001
• Ordnungsamt der Hansestadt Lübeck: Tel. 0451 / 115, E-Mail ordnungsamt@luebeck.de

Gewerbetreibende werden gebeten, sich bei Fragen an das Ordnungsamt und nicht an das Gesundheitsamt zu wenden!+++