Der von der Bürgerschaft beschlossene Lübecker Integrationsfonds, ermöglicht die Anschubfinanzierung oder Gesamtförderung von Projekten, die der Umsetzung des Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck dienen. Träger, Vereine, Initiativen, aber auch Einzelpersonen können sich ab sofort mit ihren Integrationsprojekten zur Umsetzung des Lübecker Integrationskonzeptes bei der Stabsstelle Integration der Hansestadt Lübeck bewerben. Es stehen 100.000 Euro Fördermittel zur Verfügung.
Lübeck ist eine traditionell weltoffene Stadt und verfolgt mit dem Integrationskonzept unter anderem das Ziel, die Kultur der Offenheit und Toleranz zu pflegen, um damit Ausgrenzung und Diskriminierung ausdrücklich entgegen zu wirken. Entsprechend soll das Integrationskonzept der Hansestadt Lübeck Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund eine gleichberechtigte Teilhabe an gesellschaftlich relevanten Themen, wie Bildung, Ausbildung oder Arbeit ermöglichen, sowie die Bedingungen für ein gleichberechtigtes und friedliches Zusammenleben von Menschen mit und ohne Flucht- oder Migrationshintergrund verbessern.
Seit 2017 wurden bereits über 50 Projekte von der Steuerungsgruppe Integration ausgewählt, die durch den Lübecker Integrationsfonds gefördert wurden. Die Bandbreite der Projektthemen reichte von der Sprachförderung, Selbstbehauptung für Frauen bis hin zur Elternbildung in Erziehungsfragen.
An der Entscheidungsfindung für eine Förderung ist neben der Verwaltung die Steuerungsgruppe Integration beteiligt, die sich aus Delegierten aller in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen, des Forums für MigrantInnen, der Migrationsfachdienste und des sogenannten Arbeitskreises Migration zusammensetzt.
Projektanträge können bis zum 9. April 2020 an die Stabsstelle Integration – Koordinierung Flüchtlingsarbeit der Hansestadt Lübeck gerichtet werden. Antragsunterlagen können telefonisch unter der Rufnummer (0451) 122 12 19 oder per E-Mail an integration@luebeck.de angefordert werden. Bitte im Betreff Lübecker Integrationsfonds angeben. +++