Seit September 2018 haben die Stadt sowie die Staatsanwaltschaft Kenntnis über tierschutzrechtliche Belange, es liegen hierzu entsprechende polizeiliche Anzeigen vor. In der Vergangenheit konnte dem Hundebesitzer allerdings kein strafrechtliches Handeln nachgewiesen werden, die Verfahren wurden deshalb eingestellt. Zu den derzeit noch laufenden Verfahren kann aktuell keine Auskunft gegeben werden.
Grundsätzlich sind aber die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung sensibilisiert, beobachten die Situation vor Ort und prüfen die einzelnen Hinweise aus der Bevölkerung im Detail.+++