Veröffentlicht am 03.06.2019

Einwohnerversammlung thematisiert Klimaschutz in Lübeck

Gabriele Schopenhauer lädt Lübecks BürgerInnen am 24. Juni 2019 ins Rathaus

Lübecks Stadtpräsidentin Gabriele Schopenhauer lädt zur diesjährigen Einwohnerversammlung am Montag, 24. Juni 2019 von18 bis circa 20 Uhr in der Großen Börse des Lübecker Rathauses, Breite Straße 62, ein. Einlass ist ab 17.30 Uhr über den Eingang Markt – barrierefreier Zugang über Haupteingang Rathaus.

Durch diese Versammlung erhalten die Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit, sich über wichtige Themen in der Stadt zu informieren und durch eigene Anregungen und Vorschläge an die Bürgerschaft aktiv am Geschehen in der Hansestadt Lübeck mitzuwirken.

Die Einwohnerversammlung hat eine beratende Funktion. Anregungen und Vorschläge, die während dieser Versammlung von den Einwohnern beschlossen werden, müssen innerhalb von drei Monaten in der Bürgerschaft beraten und behandelt werden. Die Entscheidung in der Sache treffen dann allerdings die Bürgerschaftsmitglieder.

An der Einwohnerversammlung können alle Einwohnerinnen und Einwohner der Hansestadt Lübeck teilnehmen. Hierzu zählen alle Personen, die in Lübeck ihren Wohnsitz haben, auch ihren Zweitwohnsitz. Für Abstimmungen über Anregungen und Vorschläge aus der Versammlung werden Stimmkarten ausgegeben. Es wird darum gebeten, am Eingang des Rathauses seinen Personalausweis oder seine Meldebestätigung bereit zu halten, damit den Einwohnern die Stimmkarten ausgehändigt werden können. Für Einwohner mit Zweitwohnsitz in Lübeck ist es erforderlich, sich mit der Anmeldebestätigung auszuweisen. Sollte diese nicht mehr vorliegen, kann diese im Bereich Meldewesen beantragt werden. Infos unter www.melde-und-gewerbeangelegenheiten.luebeck.de .

Für die diesjährige Einwohnerversammlung ist folgende Tagesordnung vorgesehen:

  1. Begrüßung durch die Stadtpräsidentin
  2. Regularien
  3. Klimaschutz und Energiewende. Was tut die Hansestadt Lübeck?
  4. Anträge

Diese Tagesordnungspunkte werden zum Tagesordnungspunkt 4 behandelt.

  1. Zu Punkten, die auf der Tagesordnung stehen, können Anregungen gegeben, Vorschläge gemacht und Anträge gestellt werden. Diese sollten unverzüglich schriftlich der Sitzungsleitung zugeleitet werden, damit darüber abgestimmt werden kann.
  2. Es wird offen durch Stimmkarten abgestimmt. Die Stimmkarten sind im Eingangsbereich des Rathauses gegen Vorlage des Personalausweises oder der Meldebestätigung erhältlich.
  3. Ein Vorschlag bzw. eine Anregung gilt als angenommen, wenn mindestens 50 Prozent der stimmberechtigten anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner diesem Vorschlag bzw. dieser Anregung zugestimmt haben.
  4. Über die Einwohnerversammlung wird eine Niederschrift gefertigt, die im Büro der Bürgerschaft, Rathaus, eingesehen werden kann oder online abrufbar ist unter http://www.luebeck.de/stadt_politik/buergerinfo/faq/einwohnerversammlung /

Die Stadtpräsidentin leitet die Versammlung. Für einen geordneten und reibungslosen Ablauf der Versammlung ist Folgendes zu beachten:

  • Im Rahmen der vorgesehenen Aussprachen können sich die Einwohnerinnen und Einwohner zu Wort melden, welches die Sitzungsleitung in der Reihenfolge der Wortmeldungen erteilt. Die Redezeit ist auf drei Minuten begrenzt.
  • Themen einer Einwohnerversammlung können sich nur auf Selbstverwaltungsangelegenheiten beziehen. Hierzu zählen alle Angelegenheiten der Hansestadt Lübeck, die auch die Bürgerschaft beraten und entscheiden darf. In der Einwohnerversammlung können keine bundes- oder landespolitischen Themen oder Themen, die andere Gemeinden betreffen, behandelt werden.
  • In diesem Rahmen kann die Tagesordnung aus dem Kreise der Einwohnerinnen und Einwohner unter dem Tagesordnungspunkt 2 – Regularien – ergänzt werden, wenn mindestens 1/3 der stimmberechtigten anwesenden Einwohnerinnen bzw. Einwohner mit dem eingereichten Vorschlag einverstanden sind. +++