Nach den Richtlinien der Einwohnerfragestunde können Fragen von Einwohnerinnen und Einwohnern der Hansestadt Lübeck in eigenem Namen gestellt werden. Zugelassen sind nur Fragen zu Beratungsgegenständen und städtischen Angelegenheiten, welche die Bürgerschaft selbst entscheidet.
Die Fragen für die Einwohnerfragestunde zu städtischen Angelegenheiten können noch bis Dienstag, 12. März 2019, schriftlich beim Büro der Bürgerschaft eingereicht werden.
Fragen zu den Beratungsgegenständen, die auf der Tagesordnung der Sitzung stehen, müssen spätestens am Freitag, 22. März, vorliegen.
Anmeldungen müssen schriftlich an den Bürgermeister gerichtet werden und sind an das Büro der Bürgerschaft, Rathaus, 23552 Lübeck zu adressieren. +++