Das OVG Schleswig führt diesbezüglich aus, dass die bisherige Berechnungsmethodik zu ungerechtfertigter Gleichbehandlung führe, da Zweitwohnungen trotz erheblicher Unter-schiede im aktuellen Mietwert gleich hoch besteuert würden.
Bürgermeister Jan Lindenau: „Die Hansestadt Lübeck wird in Abstimmung mit weiteren Städten und Gemeinden und unter fachkundiger Unterstützung kurzfristig eine neue Fassung der Zweitwohnungssteuersatzung erarbeiten. Dabei werden die Kritikpunkte des Oberverwaltungsgerichts Schleswig aufgenommen und in rechtskonforme Regelun-gen überführt.“
Bürgermeister Lindenau betont: „Wichtig ist, dass die Hansestadt Lübeck unverzüglich rechtskonforme Lösungen erarbeitet. Die neue Satzung tritt rückwirkend in Kraft und wird Steuerschuldner nicht schlechter stellen.“
Die Hansestadt Lübeck nimmt gegenwärtig rund 1,5 Millionen Euro Zweitwohnungssteuer ein. Durch die rückwirkend gültige Satzung wird die bisherige Satzung abgelöst, es gibt keine Einnahmeausfälle. +++