- die zum Zeitpunkt der Prüfung (Mai 2019) das 16. Lebensjahr vollendet haben
- die nicht SchülerInnen einer öffentlichen Schule oder einer staatlich anerkannten Ersatzschule sind
- die noch keinen gleichwertigen Bildungsabschluss erworben haben
- die die Externenprüfung höchstens einmal nicht bestanden haben
- die ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben
- die sich hinreichend auf die Prüfung vorbereitet haben und dieses auch schriftlich belegen können.
Die Prüfung wird vor einem vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein einberufenen Prüfungsausschuss abgelegt. Anträge sind ab sofort im Schulamt in der Hansestadt Lübeck (Auslage auf dem Flur oder per Email: luebeck@schulamt.landsh.de erhältlich).
Am Mittwoch, 9. Januar 2019 um 18.30 Uhr, findet in den Räumen der Schule Roter Hahn, Schneidemühlstraße 1, 23569 Lübeck-Kücknitz, eine Informationsveranstaltung für angehende PrüfungsteilnehmerInnen statt, um sie eingehend über den Verlauf der Prüfung zu informieren.
Abgabeschluss für die vollständigen Anträge ist der 30. Januar 2019 im Schulamt, Kronsforder Allee 2-6, Haus Trave, 4. Stock, Zimmer 4.122.
Verspätete oder unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt. Die schriftlichen Prüfungen finden vom 3. bis 14. Mai 2019 statt. +++