Seit der Novelle der Straßenverkehrsordnung im Jahr 1997 ist die allgemeine Radwegebenutzungspflicht aufgehoben. Nur Radwege mit blauem Schild müssen benutzt werden. 2010 fasste das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil, nach dem die blauen Radwegschilder nur dort stehen dürfen, wo aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse auf der Fahrbahn eine erhebliche Gefahrenlage besteht. Eine solche konnten Vertreter von Polizei, Straßenverkehrsbehörde und Straßenbaulastträger bei einem gemeinsamen Ortstermin mit dem Stadtverkehr und dem Fahrradbeauftragten nicht feststellen. Lediglich die Einmündung von der Kronsforder Allee in die Geniner Straße wurde als kritisch bewertet. Hier wurde daher die Verkehrsführung geringfügig angepasst.
Damit steht der Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht nichts mehr im Wege. Sobald die blauen Radwegschilder entfernt wurden, dürfen die Radfahrer zwischen Kronsforder Allee und Berliner Platz nun in beide Fahrtrichtungen auf der Fahrbahn fahren. In Fahrtrichtung stadtauswärts muss vor dem Zebrastreifen am Berliner Platz wieder auf den Radweg gewechselt werden. In Gegenrichtung dürfen die Radfahrer hingegen auch noch auf der Kreuzung mit der Kronsforder Allee die Fahrbahn benutzen. Dadurch können diese zukünftig eine Ampelphase sparen, indem sie direkt nach links in die Kronsforder Allee abbiegen, um dort auf den benutzungspflichtigen Radweg einzufädeln.+++