Voraussetzung hierfür ist eine Anmeldung mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung in der Hansestadt Lübeck.
Die von der Bürgerschaft beschlossene Maßnahme soll den Standort Lübeck für Studierende und Auszubildende attraktiver machen. Die Umsetzung erfolgt durch die Bürgerservicebüros der Hansestadt Lübeck.
So können die entsprechenden Antragsformulare ab Oktober 2018 unter https://buergerservice.luebeck.de/de/buergerservice/leistungen/?lid=9670000&zufi=1 heruntergeladen und ausgedruckt werden. Die Auszahlung erfolgt nach erfolgreicher Prüfung der vollständig eingereichten Unterlagen. +++