Fristen zur Stimmabgabe
Urnenwahl: Alle Wahlberechtigten haben die Möglichkeit bis zum Wahltag, 6. Mai 2018, zwischen 8 Uhr und 18 Uhr, ihre Stimmen in dem jeweils zugeteilten Wahllokal, abzugeben. Zur Stimmabgabe sollten die Wahlbenachrichtigung sowie der Personalausweis oder Reisepass – bei UnionsbürgerInnen der Identitätsausweis oder Reisepass – mitgebracht werden.
Briefwahl: Wer am Wahltag verhindert ist, konnte bis heute 12 Uhr im Wahlbüro im Rathaus Briefwahlunterlagen erhalten. Damit die Briefwahlstimme gültig ist, muss der rote Brief rechtzeitig zurückgesandt oder im Rathaus abgegeben werden. Rücksende/ beziehungsweise Rückgabeschluss ist am Wahlsonntag um 18 Uhr.
Wahlverfahren
Die Wahl in der Hansestadt Lübeck erfolgt in 25 Wahlkreisen und jede/r WählerIn hat eine Stimme. Wahlberechtigt sind alle Deutschen, sowie Staatsangehörige der Europäischen Union, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens sechs Wochen im Stadtgebiet eine Hauptwohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Die Bürgerschaft besteht aus mindestens 49 Mitgliedern. Aus allen 25 Wahlkreisen wird die Person in die Bürgerschaft gewählt, welche die meisten Stimmen erhalten hat. Die weiteren Sitze in der Bürgerschaft fallen an die Parteien und Wählergemeinschaften, welche die meisten Stimmen im Stadtgebiet erhalten haben.
Bei der Kommunalwahl 2013 kam es zu der Situation, dass eine Partei / Wählergruppe trotz eines Stimmanteils von mehr als 50 Prozent der gültigen Stimmen aufgrund der tatsächlichen Höchstzahlen bei der Sitzzuteilung nicht über eine Mehrheit in der Vertretung verfügte. Um diese ungewollte Verzerrung zu beseitigen, wurde eine sogenannte Mehrheitssicherungsklausel eingeführt. Diejenige Partei / Wählergruppe, die bei der Wahl zwar die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, aber nicht die absolute Mehrheit der Sitze in der Vertretung erzielt hat, erhält so viele weitere Sitze hinzu, bis auf sie auch die absolute Sitzmehrheit entfällt.
Alle Wahlberechtigten sind im Wählverzeichnis in einem der 111 Wahlbezirke erfasst. Der Wahlbezirk jedes Wahlberechtigten wird durch die Meldeadresse bestimmt, die am oder seit dem 25. März 2018 Gültigkeit hat oder hatte. Zu jedem Wahlbezirk wird ein Wahllokal eingerichtet. Die genaue Adresse des Wahllokales ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. Zusätzlich ist auf der Internetseite http://wahlen.luebeck.de/ ein Wahlraumfinder geschaltet.
Gegenüber der letzten Wahl haben sich die Adressen von zwei Wahllokalen verändert. Die Platzkapazitäten im Standesamt waren zu beengt, hier wird nur noch ein Wahllokal für den Wahlbezirk 205 eingerichtet. Das zweite Wahllokal für den Wahlbezirk 204 befindet sich ab sofort im Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee 2-6, Haus Trave im Erdgeschoss. Im Wahlbezirk 608 befindet sich das neue Wahllokal im Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr.
Am Wahlsonntag ab 18 Uhr verkündet Gemeindewahlleiter und neuer Bürgermeister Jan Lindenau im Rathaus in der großen Börse die vorläufigen Ergebnisse aus allen Wahlbezirken. Interessierte sind herzlich willkommen. +++