Veröffentlicht am 22.03.2018

Hansestadt Lübeck sucht Schöffen und Jugendschöffen

Bewerbungen für das Ehrenamt können bis zum 30. April 2018 eingereicht werden

In diesem Jahr sind bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 zu wählen.

Vor diesem Hintergrund werden in der Hansestadt Lübeck Frauen und Männer gesucht, die als Schöffen und Jugendschöffen am Amtsgericht und Landgericht Lübeck als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen mitwirken wollen.

Die Bürgerschaft und der Jugendhilfeausschuss schlagen doppelt so viele Kandidaten, wie an Schöffen beziehungsweise Jugendschöffen benötigt werden, vor. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Haupt- und Hilfsschöffen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Hansestadt Lübeck wohnen und am 1. Januar 2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten in der Jugenderziehung über besondere Erfahrungen verfügen. Für das kommende Verfahren können sich auch Bewerberinnen und Bewerber bewerben, die bereits zwei Geschäftszeiten in Folge als Schöffe tätig waren.

Neben diesen formalen Kriterien sollen die Bewerber aber vor allem bestimmte Grundfähigkeiten mitbringen, die dazu gehören, wenn man über andere Menschen qualifiziert urteilen soll. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Vom ersten Tag an muss der Schöffe seine Rolle im Strafverfahren kennen, über seine Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht ein großes Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

Bewerbungsformulare sind in der Rathauspförtnerei, in den Stadtteilbüros Innenstadt und St. Gertrud erhältlich oder können per E-Mail unter logistik@luebeck.de angefordert werden.

Informationen und Bewerbungsformulare sind auch unter www.wahlen.luebeck.de zu finden . Ergänzende Auskünfte erteilt der Bereich Logistik, Statistik und Wahlen, Hildegund Schröter, Tel.: (0451) 122-7312 oder Birgit Zirpins, Tel.: (0451) 122-1230.

Bewerbungen sind bis zum 30. April 2018 möglich. +++