Den Fragebogen gibt es auf der Internetseite www.unv.luebeck.de/umweltschutz . Neben dem Online -Angebot wird er auch als Ausdruck an der Infothek des Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee 2-6, zur Verfügung gestellt.
Einsendeschluss im Rahmen der ersten Beteiligungsphase ist der 11. Februar 2018.
Der zuständige Fachbereichsleiter, Senator Ludger Hinsen, muntert zur regen Beteiligung auf: „Wir laden die Lübecker Bürgerinnen und Bürger ein, sich aktiv am Planungsprozess zu beteiligen. Damit startet die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans der gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie alle fünf Jahre geprüft und bei Bedarf überarbeitet werden muss.“
Die eingereichten Anregungen und Vorschläge werden in die Fortschreibung des Lärmaktionsplans aufgenommen und auf Umsetzbarkeit und Finanzierbarkeit geprüft.
Mit der Auswertung der Fragebögen werden gleichzeitig Erkenntnisse darüber gewonnen, welche Lärmquellen die Lübeckerinnen und Lübecker als besonders belastend empfinden.
Über die Fragebogenaktion hinaus können Interessierte sich auch gerne mit formlosen Eingaben per Mail: laermschutz@luebeck.de an den Bereich Umwelt- Natur- und Verbraucherschutz wenden.
Lärm stellt ein nicht zu unterschätzendes Umweltproblem dar. Lärm macht krank: Laut einer Studie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gehen jedes Jahr EU-weit etwa 50.000 tödliche Herzinfarkte und 200.000 Herz-Kreislauf-Erkrankungen auf das Konto von dröhnenden Motoren. Darüber hinaus zählen Gehörschäden und psychische Beeinträchtigungen zu den möglichen Langzeitfolgen chronischer Lärmbelastung.+++