Interessenten können schriftlich eine formlose Willenserklärung an den Bereich Liegenschaften, Fischstraße 1-3, 23552 Lübeck, abgeben. Aufgrund der zu erwartenden hohen Nachfrage muss mit Bearbeitungszeiten von mehreren Monaten gerechnet werden.
Laut Bürgerschaftsbeschluss soll ein Verkehrswertgutachten des Gutachterausschusses Grundlage der Kaufpreisfindung sein. Mögliche Rabatte werden, wie im Bürgerschaftsbeschluss vorgegeben, darauf gewährt.
Erbbauberechtigte, die bereits eine Willenserklärung zum Ankauf ihrer Grundstücke abgegeben haben, werden in den nächsten Wochen durch den Bereich Liegenschaften über das neue Verfahren informiert.+++