Veröffentlicht am 12.12.2017

Nachträglicher Erwerb des Mittleren Schulabschlusses

Anträge ab sofort erhältlich - Infoveranstaltung zum Prüfverfahren am 11. Januar 2018

Das Schulamt in der Hansestadt Lübeck bietet allen Jugendlichen, die das 17. Lebensjahr vollendet haben und nicht Vollzeitschüler einer allgemeinbildenden Schule sind, die Möglichkeit, durch eine Prüfung den Mittleren Schulabschluss zu erwerben.

Die Prüfung wird von einem vom Bildungsministerium bestellten Ausschuss abgelegt.

Anträge sind ab sofort im Schulamt in der Hansestadt Lübeck, Kronsforder Allee 2-6, 23539 Lübeck, erhältlich.

Die Anträge sowie weitere Anlagen müssen mit beglaubigten Kopien der Geburtsurkunde, des letzten Zeugnisses und einem schulisch-beruflichen Lebenslauf bis zum 31. Januar 2018 beim Schulamt eingereicht werden.

Verspätete oder unvollständige Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.

Die schriftlichen Prüfungen finden im Mai 2018, die mündlichen im Juli 2018, statt.

Am Donnerstag, den 11. Januar 2018, 19 bis 20 Uhr, findet in den Räumen der Schule Roter Hahn, Schneidemühlstraße 1, 23569 Lübeck, eine Informationsveranstaltung für angehende Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer statt, um sie eingehend über den Verlauf der Prüfung zu informieren. Bei Fragen zum Verlauf der Prüfung oder zu Prüfungsinhalten können Sie sich auch telefonisch an die Prüfungsvorsitzende, Frau Völschow, unter: (0451) 122-82410, wenden.

Telefonische Sprechzeiten jeweils dienstags und donnerstags in der Zeit von 10 bis 12 Uhr. +++