Veröffentlicht am 23.11.2017

Erwerb des Ersten Allgemeinbildenden Schulabschlusses

Prüfung für Schülerinnen und Schüler ohne Schulverhältnis im Mai/Juni 2018

Im Mai/Juni 2018 besteht wieder die Möglichkeit des Erwerbs des Ersten Allgemeinbildenden Schulabschlusses für Schülerinnen und Schüler ohne Schulverhältnis, und zwar für alle Jugendlichen,

  • die zum Zeitpunkt der Anmeldung (30. Januar 2018) das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • die in keinem Schulverhältnis in einer öffentlichen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule mehr stehen
  • die noch keinen gleichwertigen Bildungsabschluss erworben haben
  • die die Nichtschülerprüfung höchstens einmal nicht bestanden haben
  • die ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben
  • die sich hinreichend auf die Prüfung vorbereitet haben und dieses auch schriftlich belegen können.

Die Prüfung wird vor einem vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein einberufenen Prüfungsausschuss abgelegt. Anträge sind ab sofort im Schulamt in der Hansestadt Lübeck (Auslage auf dem Flur oder per Email: luebeck@schulamt.landsh.de erhältlich).

Am Mittwoch, 10. Januar 2018, von 19 bis 20 Uhr, findet in den Räumen der Schule Roter Hahn, Schneidemühlstraße 1, 23569 Lübeck-Kücknitz, eine Informationsveranstaltung für angehende Prüfungsteilnehmer/innen statt, um sie eingehend über den Verlauf der Prüfung zu informieren.

Abgabeschluss für die vollständigen Anträge ist der 30. Januar 2018 im Schulamt, Kronsforder Allee 2-6, Haus Trave, 4. Stock, Zimmer 4.122.

Verspätete oder unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt. Die schriftlichen Prüfungen finden vom 3. bis 17. Mai 2018 statt.