Für die Stichwahl wurden keine neuen Wahlbenachrichtigungsschreiben versandt! Wer sein Wahlbenachrichtigungsschreiben vernichtet, verlegt oder verloren hat, kann trotzdem an der Stichwahl teilnehmen. Die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Personalausweis, Reisepass oder sogar eines Führerscheins) im zuständigen Wahllokal genügt. Die Wahllokale befinden sich in denselben Gebäuden wie beim vorangegangenen Wahlgang am 5. November 2017.
Wer zum ersten Wahlgang Briefwahlunterlagen online, per Wahlscheinantrag aus dem Wahlbenachrichtigungsschreiben oder persönlich im Wahlbüro beantragt hat, konnte sich auch für die Zusendung der Briefwahlunterlagen für die Stichwahl vormerken lassen. Für über 10.000 Wahlberechtigte wurden in den vergangenen Tagen die vorgemerkten Briefwahlanträge bearbeitet. Wer bis spätestens Donnerstag, 16. November 2017, keine Briefwahlunterlagen erhalten hat, wird gebeten sich telefonisch mit den Mitarbeitern des Wahlbüros unter: (0451) 122 – 4040 in Verbindung zu setzen.
Nach Erhalt der Briefwahlunterlagen müssen diese umgehend zurückgesandt oder im Rathaus abgegeben werden. Damit die Briefwahlstimmen ausgezählt werden können ist es notwendig, dass die roten Wahlbriefe bis spätestens Sonntag, 19. November 2017, 18 Uhr, im Wahlbüro im Rathaus vorliegen.
Wahlberechtigte, die am Stichwahlsonntag verhindert sind, können noch bis diesen Freitag,12 Uhr, im Wahlbüro der Hansestadt Lübeck die Briefwahlunterlagen persönlich – oder gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht auch für jemand anderen – beantragen und abholen. Auf Wunsch kann auch gleich an Ort und Stelle gewählt werden. Mitzubringen ist ein amtlicher Lichtbildausweis sowie das Wahlbenachrichtigungsschreiben, sofern dieses noch vorhanden ist.
Im Zeitraum der letzten drei Werktage vor dem Wahlsonntag wird eine schriftliche Beantragung wegen der Dauer des Postweges nicht mehr empfohlen. In diesem Zeitraum sollten die Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit der Briefwahl vor Ort im Wahlbüro im Rathaus nutzen.+++