Die BewerberInnen müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen. Sie sollen im Schiedsamtsbezirk wohnen und dürfen nicht in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sein oder unter Betreuung stehen.
Nähere Auskünfte erteilt Axel Meironke, Tel.: (0451) 122-3022. +++