Nach Vorlage ergänzender Unterlagen, vor allem des neu eingereichten Brandschutzkonzeptes für das gesamte Stadion, ist die strittige Auflage hinfällig. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird eine Genehmigung ohne die Auflage erteilen, da seitens des VfB nachvollziehbar dargelegt wurde, dass der Umbau in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und Normen errichtet werden kann.
Dem Widerspruch wird kurzfristig stattgegeben, so dass der Umbau wie vom VfB geplant erfolgen kann.
Hintergrund: Der VfB Lübeck plant seit Herbst 2016 die Erneuerung der Tribünenanlage Block E, F in der sogenannten Pappelkurve. Der Bauantrag wurde gemeinsam mit einem Abweichungsantrag bezüglich der Höhe und Tiefen der Trittstufen der Treppenanlage gestellt. Im April 2017 wurde die Baugenehmigung mit folgender Nebenbestimmung erteilt: „Die Abweichung von der Höhe der Treppenstufen wurde unter der Auflage genehmigt, dass die Bereiche nicht für Fan-Gruppen (im Sinne des § 9 der Richtlinie des DFB) zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesligaspielen (SiRiLi)) genutzt werden dürfen.“ Gegen diese Auflage wurde durch den Verein Widerspruch erhoben.+++