In der Vereinbarung ist festgehalten, dass künftig alle interessierten Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf Aufnahme in eine Oberstufe der drei beruflichen Gymnasien haben.
Senatorin Weiher betont die Wichtigkeit der verbindlichen Kooperationsvereinbarungen: „Damit wird für sehr viele Schülerinnen, Schüler und deren Eltern eine Rechtssicherheit für den eventuellen Besuch einer Oberstufe, bereits bei der Einschulung in eine Gemeinschaftsschule ohne Oberstufe, geschaffen.“
Bereits seit März 2015 besteht eine Kooperation zwischen fast allen Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe und den beruflichen Gymnasien. Diese hatte allerdings bislang keine Rechtsverbindlichkeit. Durch einen Bürgerschaftsbeschluss im März 2017 ist diese nun gegeben.
Inzwischen haben die Schulkonferenzen aller Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe und die Schulkonferenzen der drei beruflichen Gymnasien dieser Regelung zugestimmt. +++