Fallbezogene Fragen können in dieser Zeit voraussichtlich nicht beantwortet werden. Grundsätzliche Fragen zum Unterhaltsvorschussrecht können jedoch auch weiterhin unter der Servicenummer der Unterhaltsvorschusskasse, Tel.: (0451) 122- 4600 gestellt werden. Darüber hinaus besteht über das Geschäftszimmer der Abteilung, Tel.:
(0451) 122- 4650 oder 4660, die Möglichkeit der Auskunftserteilung.
Der Bereich Familienhilfen / Jugendamt bittet um Verständnis.