Wahlhelfer werden kann jeder, der auch zur Landtagswahl 2017 wahlberechtigt ist. Dies sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit sechs Wochen den Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein haben und nicht per richterlicher Entscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen wurden.
Sieben bis neun Wahlhelfer bilden einen Wahlvorstand, der am Wahlsonntag die ordnungsgemäße Stimmabgabe und Stimmauszählung sicherstellt. Die Mitwirkenden kümmern sich vor Ort um die Überprüfung der Wahlberechtigung, die Stimmzettelausgabe, die Ermittlung der Wahlbeteiligung und die Feststellung des Abstimmungsergebnisses.
Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Notwendiges Wissen wird entweder durch eine Schulung oder durch Informationsmaterial vermittelt. Soweit möglich erfolgt ein Einsatz in Wohnortnähe.
Für das Ehrenamt wird ein Erfrischungsgeld zwischen 30 und 40 Euro gezahlt. Der Betrag wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Darüber hinaus besteht für die Dauer der Tätigkeit ein Unfallversicherungsschutz.
Alle, die Interesse haben bei der Wahl und Auszählung mitzuwirken und so einen Einblick hinter die Kulissen zu erhalten, können sich im Wahlbüro unter
der Telefonnummer (0451) 122-1230 melden. Auch besteht die Möglichkeit das Online - Kontaktformular unter: http://luebeck.de/stadt_politik/rathaus/wahlen/wahlhelfer.html zu nutzen. Hier gibt es auch weitere Informationen zum Thema „Wahlhelfer“.
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