Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat heute das von der EU-Kommission eingelegte Rechtsmittel der Revision gegen ein Urteil des Europäischen Gerichts zugunsten der Hansestadt Lübeck zurückgewiesen.
Bürgermeister Bernd Saxe zeigt sich zufrieden über den Beschluss und sieht sich in seiner Rechtsauffassung für die Stadt bestätigt: „Durch höchstrichterliche Entscheidung wurde nunmehr bekräftigt, dass die Entgeltordnung 2006, entgegen der Auffassung der EU-Kommission, nicht Gegenstand des förmlichen Beihilfeprüfverfahrens ist. Nun sollte es der EU-Kommission nach mehr als zehn Jahren möglich sein, die Verfahren endlich abzuschließen.“
Hintergrund: Die EU-Kommission leitete 2007 das erste Prüfverfahren gegen den Airport in Blankensee ein. In ihrer Begründung führte die Kommission auf, dass der Flughafen möglicherweise unerlaubte Beihilfen in Form von vergünstigten Landegebühren für die Fluggesellschaft Ryanair gewährt habe und damit gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoße. Im weiteren Verfahren bezog die EU-Kommission die Entgeltordnung des Flughafen Lübeck von 2006 in die Prüfverfahren ein. Dagegen klagte der Flughafen 2012 vor dem Europäischen Gerichtshof . Mit Urteil vom 9.9.2014 erklärte das Europäische Gericht in erster Instanz den Eröffnungsbeschluss der Kommission hinsichtlich der Einbeziehung der Entgeltordnung 2006 für nichtig und spricht von einem „offensichtlichen Beurteilungsfehler der Europäischen Kommission“. Gegen dieses Urteil hat die Kommission das Rechtsmittel der Revision beim Europäischen Gerichtshof eingelegt; diese wurde mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 21.12.2016 zurückgewiesen.