Der Bürgerentscheid „Sollen die vorhandenen Winterlinden der Straße „An der Untertrave“ zwischen der Braunstraße/Holstentor und der Drehbrücke erhalten bleiben und die Umgestaltungspläne entsprechend geändert werden? Ja oder Nein?“ ist gestern, 18. Dezember 2016, erfolgreich gewesen. 50,3 Prozent der abgegebenen Stimmen sind für den Erhalt der Linden.
Das bedeutet: Die Linden bleiben stehen, es finden bis auf weiteres keine Baumaßnahmen „An der Untertrave“ statt. Ob und in welchem Zeitraum die Straße „An der Untertrave“ jetzt umgeplant und letztendlich umgebaut wird, war nicht Gegenstand des Bürgerentscheids und wurde somit auch nicht entschieden.
„Die Fördermittel sind verloren, eine Entscheidung inklusive der Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel zur Umplanung und zum Umbau wird die Lübecker Bürgerschaft in einem weiteren Verfahren treffen müssen“, erklärte Lübecks Bürgermeister Bernd Saxe im Rahmen einer Pressekonferenz am heutigen Montag, 19. Dezember 2016. Voraussichtlich im Februar werde die Verwaltung der Bürgerschaft eine Berichtsvorlage als Entscheidungsgrundlage für das weitere Verfahren zur Umplanung und Umgestaltung der Untertrave vorlegen. „Es ist davon auszugehen, dass in den nächsten vier bis fünf Jahren keine Baumaßnahmen An der Untertrave erfolgen.“
Bausenator Franz-Peter Boden ergänzt: „Die Stadtplanung wird der Bürgerschaft alle planerischen und finanziellen Möglichkeiten erläutern, die sich jetzt aus dem Bürgerentscheid ergeben.“
Die Stadtverwaltung folgt in ihrer Argumentation der Einschätzung der Kommunalaufsichtsbehörde des Landes Schleswig-Holstein in ihrer Zulässigkeitsentscheidung zum Bürgerbegehren nach § 16 g Absatz 5 Satz Gemeindeordnung Schleswig-Holstein vom 11.10.16 (Auszug), die eine Umplanung als Folge des Bürgerentscheids als nicht zwingend einstuft: „Bei Betrachtung der Fragestellung gerade auch in der Zusammenschau mit der auf den Antragslisten und Einzelanträgen abgedruckten Begründung ergibt sich zweifelsfrei, dass alleiniges Ziel der Initiative der Erhalt bestimmter Winterlinden an der Untertrave ist. Auch wenn in der Begründung u. a. ausgeführt wird, eine angemessene Umgestaltung des Straßenabschnitts sei unter Beibehaltung der Bestandslinden zu erreichen und daher sollten nur solche gestalterischen Maßnahmen durchgeführt werden, welche dem Schutz, der Wertschätzung und der Erhaltung der Winterlinden dienen, so wird eine sich im Falle eines erfolgreichen Bürgerentscheids für die Hansestadt Lübeck ergebende Notwendigkeit der Umplanung – in welchem Umfang auch immer – lediglich als mögliche Folgewirkung betrachtet, jedoch von der Stoßrichtung der Initiative nicht erfasst. Vielmehr würde auch der Erhalt des Status Quo den Vorstellungen der Initiative gerecht werden. In diesem Sinne haben die Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Unterschrift das Bürgerbegehren unterstützt.“+++