Veröffentlicht am 14.12.2016

Bürgerentscheid Untertrave: Ergebnisse in der Großen Börse

73 Wahlbüros öffnen am Sonntag, 18. Dezember 2016 – Personalausweis genügt

Am 18. Dezember 2016 sind 177 953 Lübeckerinnen und Lübecker aufgerufen, im Rahmen eines Bürgerentscheids über folgende Frage abzustimmen: „Sollen die vorhandenen Winterlinden der Straße „An der Untertrave“ zwischen der Braunstraße/Holstentor und der Drehbrücke erhalten bleiben und die Umgestaltungspläne entsprechend geändert werden?“ Ja oder Nein?

Abstimmungsberechtigt sind alle Personen die

  • am Abstimmungstag das 16 Lebensjahr vollendet haben,
  • deutsche oder EU-Bürger sind
  • und seit dem 06.11.16 im Stadtgebiet eine Wohnung als Hauptwohnsitz haben oder sich ohne festen Wohnsitz nachweislich dauerhaft in Lübeck aufhalten.

Ihre Stimme abgeben können die Bürgerinnen und Bürger gegen Vorlage des Personalausweises bzw. der Abstimmungsbenachrichtigungsschreiben:

  • bis zum 16. Dezember 2016, 12 Uhr im Abstimmungsbüro in der Hörkammer im Lübecker Rathaus

oder

  • am Sonntag, 18. Dezember 2016, von 8 bis 18 Uhr in einem der 73 Abstimmungslokale in den Stadtteilen. Achtung: Der Zuschnitt der Lübecker Wahlkreise hat sich geändert, möglicherweise deshalb auch die Adresse des Abstimmungslokals. Der Online-Wahlraum-Finder hilft, das zuständige Abstimmungslokal zu ermitteln – nach Eingabe des Straßennamens wird die Adresse angezeigt: http://www.luebeck.de/stadt_politik/rathaus/wahlen/wahlraumfinder/

Unterlagen zur Briefabstimmung können noch bis Freitag, 16. Dezember 2016, 12 Uhr, angefordert werden:

  • online unter https://wahlschein.luebeck.de/e01_briefwahlantrag/?kunde=01003000&wahltag=2016-12-18

oder

 

Telefonische Informationen, wie zur Stimmabgabe, zu Abstimmungslokalen oder zur Briefwahl sind unter der Rufnummer (0451) 1240 erhältlich.

Der Bereich Statistik und Wahlen präsentiert am Abstimmungssonntag, 18. Dezember, ab 18 Uhr die Ergebnisse des Bürgerentscheids auf einer Großleinwand in der Großen Börse des Rathauses. Erste Ergebnisse aus den Wahlbezirken werden ab 19 Uhr, das vorläufige Endergebnis zwischen 21 und 22 Uhr erwartet. Im Rahmen des Bürgerentscheids wird es keine Prognosen und Hochrechnungen wie bei einer Wahl geben.

Die gestellte Frage bei dem Bürgerentscheid ist entschieden, wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen entweder „Ja“ oder „Nein“ lautet. Diese Mehrheit muss mindestens acht Prozent der Abstimmungsberechtigten betragen, dies entspricht in der Hansestadt Lübeck 14 236 Stimmen. Bei Stimmgleichheit gilt die Frage als mit „Nein“ beantwortet. Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Bürgerschaftsbeschlusses und ist zwei Jahre bindend.

Wird im Rahmen des Bürgerentscheids weder für „Ja“ noch für „Nein“ die erforderliche Stimmenmehrheit von mindestens acht Prozent abgegeben, müsste die Bürgerschaft erneut über die Angelegenheit entscheiden.

Das endgültige Gesamtergebnis wird der Abstimmungsausschuss am Mittwoch, 21. Dezember 2016, in seiner öffentlichen Sitzung feststellen.+++