Aktuell werden durch städtische Veterinäre und Fachkräfte vom Friedrich-Löffler-Institut Ermittlungen vorgenommen, um die Ursache festzustellen. Vermutet wird, dass die Krankheit durch Wildvögel eingeschleppt wurde.
Auf Grundlage des amtlich festgestellten Verdachts werden nun alle notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Tierseuche nach den europa- und bundesrechtlichen Vorschriften ergriffen. Bei Ausbruch der hochpathogenen Influenzaform bestehen diese in der Einrichtung eines Sperrgebietes von drei Kilometer Radius um den Ausbruchsbetrieb. Geflügel oder Geflügelerzeugnisse wie frisches Fleisch und Eier dürfen weder in dieses Gebiet hinein- noch aus diesem Sperrgebiet herausgebracht werden. Tritt 21 Tage nach Reinigung und Desinfektion des Betriebs kein neuer Fall auf, können diese Maßnahmen aufgehoben werden.
Darüber hinaus wird in einem Umkreis von sieben Kilometer um das Sperrgebiet ein Beobachtungsgebiet zunächst für die Dauer von 15 Tagen festgesetzt. Auch hier darf Geflügel und Ware weder hinein- noch hinausgebracht werden.
Die genaue Lage des Geflügelpest-Sperrbezirkes beziehungsweise des Geflügelpest-Beobachtungsgebietes und weitere Informationen sind in der heute erlassenen tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung im Internet unter www.bekanntmachungen.luebeck.de zu finden.
Weiterhin gilt auch außerhalb des Sperr- und Beobachtungsgebiet die vom Land verhängte Stallpflicht für Geflügel jeglicher Art.
Im Sperr- und Beobachtungsgebiet werden alle Halter von Geflügel aufgefordert, sich bei der Veterinärbehörde in den nächsten Werktagen zwischen 9 und 12 Uhr zu melden und die genaue Anzahl der vorhandenen Tiere anzugeben.
Geflügelhalter werden dazu angehalten, jeden Verdacht auf Erkrankung von Tieren umgehend der städtischen Veterinärbehörde unter: (0451) 122–1213, -3969 oder im Falle der Nichterreichbarkeit der Leitstelle der Feuerwehr unter Nummer 112 zu melden.
Zu der Befolgung allgemeingültiger Vorsichtsmaßnahmen, wie die Vermeidung von Kontakt zu toten Tieren sowie das Anleinen von Hunden und das Einsperren von Katzen wird weiterhin angeraten.
Für den Fall, dass verendete Wildvögel gruppenweise aufgefunden werden, ist dies der Feuerwehr Lübeck (Rufnummer 112) zu melden. Es wird darum gebeten, von Mitteilungen über den Fund vereinzelter toter Tiere abzusehen, da in solchen Fällen nicht von einer Todesursache durch den Erreger ausgegangen wird.
Der Erreger H5N8 ist für Geflügel hochansteckend. Bislang sind weltweit aber keine Erkrankungsfälle bei Menschen bekannt. Das unterscheidet den Erreger von H5N1-Viren, die ebenfalls die Geflügelpest auslösen - und auch für Menschen gefährlich sind.
Hinweis insbesondere an die Medien: Es wird dringend darum gebeten, im Rahmen Ihrer Recherchen die Höfe, bei denen Verdachtsfälle auftreten, aus Tierseuchenschutzgründen nicht zu betreten! Durch beispielsweise Vogelkot, der an Schuhen haftet, ist eine Weiterverbreitung durch Menschen möglich.
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