Über die positiven Veränderungen, die das Lübecker Modell mit sich bringt, berichteten die beiden zuständigen Senatoren am heutigen Dienstag, 11. Oktober 2016, im Rahmen einer Pressekonferenz.
„Lübecker Integrationshelfer haben eine besondere Bedeutung für die schulische Inklusion - sie sind für Kinder und Jugendliche da, die aufgrund einer Behinderung auf fremde Hilfe angewiesen sind und unterstützen durch individuell angepasste Maßnahmen.“ so Sven Schindler, Senator für Wirtschaft und Soziales.
Das Aufgabenspektrum der Integrationshelfer ist dabei vielfältig: Angefangen von Hilfestellungen in Krisensituationen und Unterstützung bei der Handhabung und Verwendung von Unterrichtsmaterialien, über Hilfen bei pflegerischen Tätigkeiten, Anreichen von Speisen und Getränken sowie der Begleitung auf dem Schulweg, bis hin zur Entwicklung und Einübung neuer Verhaltensweisen erfolgt eine ganzheitliche Unterstützung in nahezu allen Lebenslagen. Unter anderem steht das zusätzliche Personal auch als Ansprechpartner in Pausenzeiten für alle Schüler bereit.
“Dank des Lübecker Pool-Modells sind die Integrationshelfer und Integrationshelferinnen grundsätzlich für alle Kinder in der Klasse da“, so Kathrin Weiher, Senatorin für Kultur und Bildung. „Sie erbringen Hilfen aus einer Hand und ermöglichen ein gutes inklusives Miteinander“.
Mit Beginn des neuen Schuljahres sind Lübecks 58 Schulen mit etwa 180 Integrationshelfern, welche insgesamt 3.875 Stunden pro Woche Unterstützung leisten, gut gerüstet.
Der Einsatz der Helfer bringt in vielerlei Hinsicht positive Veränderungen: Eine erste umfangreiche Auswertung hat nunmehr ergeben, dass im Schuljahr 2014/2015, 390 Kinder engmaschig durch Integrationshelfer begleitet wurden. 510 weitere Kinder konnten von der übergreifenden Bereitstellung der Schulbegleiter ebenfalls profitieren. Ein weiterer spürbarer positiver Nebeneffekt ist der Wegfall des erheblichen bürokratischen Aufwandes - Eltern stellen keine Anträge mehr für die leistungsberechtigten Schüler und die Stadt als Sozial- und Jugendhilfeträger prüft keine Bedarfe und erteilt keine Bescheide. Kinder- und Jugendpsychiater, die als Gutachter gefordert waren, sind entlastet. Die freien Träger als Leistungserbringer der Integrationshilfen haben einen verbindlichen Auftrag.
Darüber hinaus setzt das Lübecker Poolmodell Anforderungen im Schulalltag lebenspraktisch um: Die individuelle Unterstützung geht mit der Bewältigung der schulischen Anforderungen einher. Die Anwesenheit mehrerer Erwachsener in einer Schulklasse, die zu Störungen im Unterrichtsablauf führen kann, wird überschaubar. Die Ressourcen werden von der Schule klassenübergreifend eingesetzt und gesteuert. Die Schule kann umgehend selbst auf verändernde Bedarfe reagieren, die Einsätze dem Stundenplan anpassen, auf tagesaktuelle Geschehnisse Rücksicht nehmen und Schwankungen im Unterstützungsumfang im Einzelfall ausgleichen.
Das Leistungspaket, für das kommende Schuljahr sieht 3.875 Wochenstunden für die Integrationshelfer vor. Dabei wurde die Bedarfserhebung und Planung des Einsatzes von Schulbegleitern für das anstehende Schuljahr 2016/17 erstmals nicht mehr anhand von Schülerzahlen, Zahlen vor dem Pool-Modell geleisteter Schulbegleitungen und Sozialraumdaten des Stadtteils durchgeführt, sondern durch eine passgenaue Zuweisung auf der Grundlage festgestellter individueller Bedarfe. Die Ermittlung dieser Bedarfe liegt in der Hand der jeweiligen Schule. Die Kooperative Erziehungshilfe (KEH), ein gemeinsames Angebot von Stadt und Schulamt im Rahmen der Schulsozialarbeit, hat den Bedarf bei Schülern mit sozial-emotionalen Unterstützungsbedarfen mittels differenzierter Erhebungs- und Dokumentationsverfahren ermittelt, die Förderzentren mit den Schwerpunkten geistige Entwicklung und körperlich-motorische Entwicklung die Bedarfsermittlung für die übrigen Kinder. Die Stundenzahl für das kommende Schuljahr wurde den Schulen und freien Trägern Anfang Juli mitgeteilt.
Das zur Verfügung stehende Budget beträgt 3.616.872 Euro. Refinanziert wird diese Summe teilweise durch die Mittel des Landes für Schulassistenz in Höhe von 854.750 EUR für die Grundschulen und 818.235 EUR durch die Moratoriumsmittel für den SEK I – Bereich (Schuljahr 2015/2016).
Die beiden zuständigen Senatoren Kathrin Weiher und Sven Schindler sind überzeugt, dass das Lübecker Poolmodell als „bestpractice“ angesehen wird. Beteiligte der Lübecker Verwaltung, von freien Trägern und aus der Schule stellen inzwischen in Fachkonferenzen in ganz Deutschland das Pool-Modell vor. +++