Die betroffenen Erbbauberechtigten haben nun die Möglichkeit, eine entsprechende Kaufpreismitteilung beim Bereich Wirtschaft und Liegenschaften, Erbbaurechtsmanagement schriftlich oder telefonisch unter der Rufnummer:
(0451) 122-2318 anzufordern. Die Sonderverkaufsaktion endet am 31. Dezember 2016. Bis dahin muss das jeweilige schriftliche Kaufinteresse der Erbbauberechtigten im Bereich Wirtschaft und Liegenschaften vorliegen.
Diese von der Bürgerschaft abgestimmte Regelung gilt für Vertragsinhaber, deren Erbbaurechtsverträge noch mindestens 20 Jahre laufen, deren Erbbaurechtsverträge keine automatische Wertsicherungsklausel enthalten und deren Nutzung nicht mehr als zwei Wohneinheiten beinhaltet oder im Erbbaurechtsvertrag oder durch Zusatzvereinbarung eine gewerbliche Vermietung/Nutzung vereinbart worden ist. Im Einzelfall ist zu berechnen, dass bei niedrigen Erbbauzinsen im Rahmen der Sonderverkaufsaktion Abschläge zwischen 7,5 bis 17,5 Prozent vom Bodenrichtwert gewährt werden.
Angesichts historisch niedriger Kapitalmarktzinsen werden betroffene Erbbauberechtigte ausdrücklich ermuntert, ihr Kaufinteresse zu bekunden.+++