Dazu Lübecks Bürgermeister Bernd Saxe: „Mit dieser neuen Abgabe kommen wir zu einer gerechteren Verteilung der Lasten für die Vorhaltung der touristischen Infrastruktur.“
Rund 3,8 Millionen Euro will die Hansestadt Lübeck an Einnahmen über die Abgabe generieren. Anders als bei einer Steuer ist die Tourismusabgabe zweckgebunden, so dass die erzielten Einnahmen ausschließlich für touristische Aufgaben, wie etwa die Mitfinanzierung der Marketinggesellschaft LTM, Museen, Theater und dem Kurbetrieb verwendet werden dürfen. Der errechnete Hebesatz liegt bei 2,43 Prozent.
Abgabepflichtig im Sinne der Satzung sind alle selbstständig tätigen Personen und Personenvereinigungen, denen durch den Tourismus wirtschaftliche Vorteile geboten werden. Eine Abgabepflicht besteht demnach auch dann, wenn sie gegenüber jemandem erbracht wird, der unmittelbar am Tourismus beteiligt ist. Das können etwa Metzger- oder Bäckereibetriebe sein, die ihre Ware an Hotels oder Pensionen ausliefern. In Lübeck gelten 10600 Betriebe als touristisch relevant.
Ende August wurde die Hansestadt Lübeck in ihrer Gesamtheit offiziell als Tourismusort anerkannt – die Voraussetzung zur Einführung einer Tourismusabgabe. Bereits im Februar 2015 beschloss die Bürgerschaft die Einführung der Tourismusabgabe.+++