Veröffentlicht am 26.08.2016

Umgestaltung Untertrave und Erhalt der Linden nicht möglich

Baumgutachten schränkt Möglichkeiten eines Umbaus stark ein

Im Rahmen der Planungen zur Umgestaltung der Untertrave, hat die Hansestadt Lübeck ein Baumgutachten über den Zustand der Winterlinden beauftragt. Das Ergebnis: Bei Erhalt der Winterlinden ist – gutachterlich belegt – eine Umgestaltung der wasserseitigen Promenadenflächen zwischen Holstentor und Drehbrückenplatz nicht möglich. Ein baulicher Eingriff in diese Flächen würde zu einem Absterben der Winterlinden führen. Das Gutachten wurde erstellt durch Andreas Scheel, staatlich anerkannter Techniker Garten - und Landschaftsbau vom Präsidenten der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baumpflege, -sanierung und -bewertung. (Eine Zusammenfassung des Gutachtens ist online abrufbar unter www.untertrave.luebeck.de )

Die Fakten im Detail:

Der größte Teil der Bäume hat ein Standalter von über 50 Jahren. Dieses Alter spiegelt sich aber nicht im Aussehen der Winterlinden wider – sie wirken eher kleinwüchsig und zeigen Vitalitätseinbußen. Solche Erscheinungsbilder an Winterlinden haben ihre Ursache im Wurzelraum, wenn der Standraum eingeengt ist, sich die Wurzeln nicht entsprechend ausbilden können. Dies hat negative Auswirkungen auf Wuchs und Gesundheit der Bäume. Derzeit sind bei vielen Bäumen abgestorbene Kronenpartien zu sehen. Um die Verkehrssicherheit der Winterlinden in den kommenden Jahren sicher zu stellen, werden eingreifende Kronenpflegeschnitte erforderlich sein. Aufgrund der Aussagen im Baumgutachten zum heutigen Gesundheitszustands der Winterlinden geht der Bereich Stadtgrün und Verkehr davon aus, dass innerhalb der nächsten zehn Jahre ein Großteil der Linden gefällt werden muss.

Wenn die Linden dennoch erhalten werden sollen, kann die bisherige Planung der Promenade nicht umgesetzt werden. Ein grundhafter Ausbau ist dann nicht mehr möglich. Um die Baumwurzeln zu schonen, würden die Flächen im Wurzelbereich der Bäume (Kronendurchmesser zuzüglich eines 1,50 m breiten Schutzstreifens) oberflächlich in Handarbeit bearbeitet werden. Es ist allerdings notwendig, die vorhandenen Höhenverhältnisse beizubehalten, um schädigende Aufschüttungen und Abgrabungen im Bereich der Wurzeln zu vermeiden. Auch der Erhalt der Mauer ist statisch für die Standsicherheit der Bäume notwendig. Eine barrierefreie Promenadengestaltung ist dann nicht mehr möglich. Es muss zudem klar sein, dass trotz einer wurzelschonenden Gestaltung und Ausführung der Arbeiten, jegliche Standortveränderungen zum verfrühten Absterben der Bäume führen werden.

Auswirkungen auf die Finanzierung:

Bei Erhalt der Linden im Rahmen der geplanten Umgestaltung der Untertrave droht der Hansestadt Lübeck der Verlust fast aller Fördergelder. Auf rund 12,2 Millionen Euro würde nach der Berechnung des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein der Eigenanteil der Stadt steigen. Mit 15,6 Millionen Euro hat die Stadt die Umbaumaßnahme bisher geplant: rund 10 Millionen Euro sollen über Fördergelder des Bundes, Landes und der EU, 3,9 Millionen Euro von der Stadt und etwa 1,7 Millionen Euro über Anliegerbeiträge finanziert werden. Der Erhalt der Linden hätte wesentliche gestalterische Auswirkungen auf die bisherige Planung, so dass die Fördertatbestände der einzelnen Programme nicht mehr erfüllt würden, begründet das Innenministerium den Wegfall der Fördermittel. Die Aussage des Fördergebers besagt in diesem Zusammenhang eindeutig, dass es bei einer nicht gegebenen Barrierefreiheit der Promenade keine Fördermittel gibt.

Weitere Informationen zur Umgestaltung Westlicher Altstadtrand "An der Untertrave" sind online unter www.untertrave.luebeck.de abrufbar.

Weitere Pressemeldungen zur Umgestaltung der Untertrave:

  • Stadt könnte Umbau bei Erhalt der Linden nicht bezahlen (19. August 2016)

http://www.luebeck.de/aktuelles/presse/pressedienst/view/160597R/

  • Erhalt der Linden würde die Stadt 8,3 Millionen mehr kosten (18. August 2016)

http://www.luebeck.de/aktuelles/presse/pressedienst/view/160596R/

  • Untertrave: Land prüft Fördertatbestände bei Erhalt der Linden (5. August 2016

http://www.luebeck.de/aktuelles/presse/pressedienst/view/160576R/+++