Hintergrund ist das derzeit unausgewogene Verhältnis zwischen Sozialwohnungsberechtigten und dem Anteil entsprechend günstiger, frei verfügbarer Wohnungen. Grund hierfür ist unter anderem der Rückgang von Sozialwohnungen mit Mietpreisbindung, der einen Ersatz durch Neubauten notwendig macht. Deshalb übernimmt die Hansestadt Lübeck nun die Vorreiterrolle und bringt als erste Kommune eine entsprechende Satzung auf den Weg.
„Ziel ist, den Wohnungsbau in Lübeck kräftig anzukurbeln, vor allem im Bereich des bezahlbaren Wohnens. Ich hoffe, dass die Branche nun beherzt anpackt!“ erklärt Bernd Saxe. Senator Schindler ergänzt: „Bauen ist in den vergangenen Jahren richtig teuer geworden. Deshalb sollen billigere Grundstücke die Wohnungswirtschaft ermuntern, wieder mehr geförderten Wohnungsbau zu realisieren“.
Laut der geplanten Satzung, über die die Bürgerschaft am 30. Juni 2016 entscheiden wird, sind deutliche Preisnachlässe beim Erwerb städtischer Grundstücke vorgesehen, wenn Investoren diese zweckgebunden nutzen, um Sozialwohnungen auf ihnen zu errichten.
Gemäß Bürgerschaftsbeschluss vom 28. Januar 2016 soll in allen Lübecker Stadtteilen die Quote des geförderten Wohnungsbaus im 1. Förderweg bei Neubauten und Modernisierungen mindestens 30 Prozent betragen. Hauptaugenmerk liegt dabei auf den Stadtteilen, die eine vergleichsweise geringere Quote von geförderten Wohnungen aufweisen. Bei der Umsetzung soll auf ein ausgewogenes Verhältnis von geförderten und freifinanzierten Wohnungen geachtet werden.
Das Konzept sieht eine Kaufpreisbildung durch Bietverfahren vor, indem vakante Grundstücke öffentlich bekanntgegeben werden. Dadurch ist die Abgabe von Geboten möglich, die zwar unter dem Verkehrswert liegen, trotzdem aber der wirtschaftlichen Belastung durch Mietpreisbindung und Kostenentwicklung gerecht werden. Den Mindestpreis bildet dabei der Verkehrswert des Grundstückes unter Berücksichtigung des Anteils von Wohnung für den sozialen Wohnungsbau. Für die Zweckbindung der Vermietung nur an Personen mit Wohnberechtigungsschein kann nach dem Modell der Kaufpreis um bis zu 60 Prozent - bis 15.000 Euro pro Sozialwohnung - ermäßigt werden. Darüber hinaus ist eine Verrechnung des Restkaufpreises mit 5.000 Euro pro Wohnung möglich, wenn ein zusätzliches Benennungsrecht angeboten wird (WoBauGesellschaft muss an einen von drei, von der HL vorgeschlagenen Mietern vermieten). Bei einem Besetzungsrecht ist an die, von der Stadt Lübeck vorgeschlagene Person zu vermieten. In diesem Falle erhält der Käufer sogar eine Grundstücksermäßigung von 10.000 Euro.
„Wir haben ein Modell entwickelt, dass den Wohnungsbauunternehmen Anreiz gibt auch in Lagen mit höheren Grundstückspreisen für sozialen Wohnungsbau zu investieren. Das Modell ermöglicht eine Förderung bis zu 25.000 Euro pro Sozialwohnung“, so Claus Strätz.
Die Verbilligung ist an einige Voraussetzungen gebunden. So ist seitens des Investors unter anderem die Einführung einer Mietpreisbindung zwischen 20 und 35 Jahren zu veranlassen. Auch die vorgegebene Bebauungsart (Geschosswohnungen mit mindestens acht Wohneinheiten) ist einzuhalten. Die Wohnung darf darüber hinaus nur an Mieter mit Wohnberechtigungsschein vermietet werden.