„Section Control“ bezeichnet Verfahren, bei denen die Geschwindigkeit von Fahrzeugen bzw. die Überschreitungen von zugelassenen Höchstgeschwindigkeiten nicht an einem bestimmten Punkt gemessen, sondern die Durchschnittsgeschwindigkeit über längere Abschnitte ermittelt wird. Überschreitungen werden in einigen europäischen Ländern, die dieses Verfahren anwenden, zusammen mit den Fahrzeugdaten zur Verfolgung exekutiven Stellen übermittelt. Frankreich beispielsweise nutzt das Verfahren versuchsweise in Verbindung mit Anzeigetafeln (entfernt vergleichbar mit hiesigen „Smiley“- Leuchtschildern oder elektronischen km/h-Warnanzeigen am Straßenrand), jedoch nicht mit Bußgeldverfahren. Dort sind andererseits von hinten erfassende Messgeräte sowie die mobilen Kontrollen durch die Gendarmerie erheblich verstärkt worden.
Senator Möller: „Aufgrund der nicht einfachen Rechtslage (Mautkontrollen sind z. B. legitim, anlassunabhängiges „Fahrzeug-Scanning“ hat das Bundesverfassungsgericht jedoch für unzulässig erklärt) und angesichts in dieser Hinsicht sehr unterschiedlich verfahrender Bundesländer ist eine sorgfältige Prüfung und Zusammenarbeit von Land und Kommunen in Schleswig-Holstein geboten.“
Abschließend sagt der Innensenator: „Ich habe weder die Einführung eines „section control“-Systems gefordert noch hat die Verkehrsüberwachung der Hansestadt Lübeck dies bisher vorgesehen.“ +++