Innensenator Möller kommentierte diesen Ausgang: „Damit geht hoffentlich eine für diese junge Frau schwierige Zeit des Bangens um einen legalen Aufenthalt in Deutschland zu Ende. Ich habe in diesem langen Verfahren - auch anhand der eindeutigen Verwaltungsgerichts-Entscheidungen gegen das Aufenthaltsbegehren - lernen müssen, dass bestimmte sehr besonders gelagerte Fälle weder mit dem deutschen Ausländerrecht noch durch Ermessenshandlungen der zuständigen Behörden zu regeln sind.“
Und zur Härtefallkommission führte der Innensenator aus: „Die in der Rechtslandschaft Europas seltene Einrichtung der Härtefallkommission hat mit dieser weisen Entscheidung erneut ihren gesellschaftlichen Sinn bewiesen. Ich danke deren Mitgliedern für die sorgfältige Prüfung des sehr komplizierten Sachverhalts. Ebenso danke ich Minister Breitner für seine Entscheidung und für die Unterstützung durch seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in diesem Fall“.
Seinen persönlichen Dank richtete Möller aber auch an die Kolleginnen und Kollegen der Lübecker Ausländerbehörde. Sie hätten auch in diesem Fall sehr gründlich und geduldig in diesem sehr schwierigen Fall gearbeitet und „humanitäre Vorgehensweise dort gezeigt, wo dafür Ermessensspielraum vorhanden war.“ Die Lübecker Ausländerbehörde werde - wie bisher - ihre in zahlreichen anderen Fällen bewiesene humanitäre Haltung weiter praktizieren und fortentwickeln.
An Liliya Witt schrieb der Senator, dass er ihr persönlich „ein glückliches Leben in Selbstbestimmung und bei guter Gesundheit in unserer Stadt und unserem Land“ wünsche.
Die junge Frau bedankte sich inzwischen beim Innensenator der Hansestadt Lübeck: „Ich danke Ihnen, sehr geehrter Herr Innensenator mit ganzem Herzen dafür, dass Sie sich persönlich bei der Härtefallkommission eingesetzt haben. Der Herr Innenminister hat mir persönlich geschrieben und positiv entschieden. Mit freundlichen Grüßen, Liliya Witt; 18.06.2014.“ +++