Die Erstberatung kostet 20 Euro, jede Folgeberatung in derselben Sache 12 Euro. Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zahlen eine ermäßigte Gebühr von neun bzw. fünf Euro. Dieser Kostenbeitrag wird erhoben, um Verwaltungs- und Personalkosten dieser freiwilligen Aufgabe der Hansestadt Lübeck zu decken.
Die Räume der Öffentlichen Rechtsberatung befinden sich im Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee 2 – 6, Erdgeschoss. Die Beratungszeiten sind montags, dienstags und freitags jeweils von 8 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 13 bis 18 Uhr.+++