Auch in diesem Jahr werden wieder Jugendschutzteams auf der Festmeile unterwegs und ansprechbar sein. „Unser gemeinsames Ziel ist, dass die Jugendlichen nicht zu viel trinken und nachts heil nach Hause kommen“, betonte die Jugendschutzbeauftragte der Hansestadt Lübeck, Annette Eickhölter während eines Pressegespräches im Anschluss an die Pressekonferenz des LYC zur TW in deren Vereinhaus.
Auch in diesem Jahr sind diverse Partner in das gemeinsame Sicherheitskonzept eingebunden: die Lübecker Verkehrsgesellschaft, die Deutsche Bahn und die Bundespolizei. Durch diese bewährte Vernetzung solle erreicht werden, dass alle Besucher der Travemünder Woche gern und unbeschadet die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen, sagte Egbert Ohlow vom Ordnungsdienst. So werden während der TW sowohl Mitarbeiter der Bahn als auch der Bundespolizei in den Zügen von und nach Travemünde Präsenz zeigen.
Gewerbetreibende in Travemünde und die Standbetreiber auf der Meile sind ebenfalls wieder eingebunden und wurden mit Informationsmaterial versorgt. Außerdem bekommen die Stände, die Alkohol verkaufen, ein Plakat ausgehändigt, das mit zwei Sätzen den Leuten vor und hinter dem Tresen die wesentlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zum Thema Alkohol verdeutlicht.
Nachdem sich in den vergangenen Jahren ein sogenanntes Peer-Projekt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) bewährt hat, bei dem junge Leute vor Ort mit Kindern und Jugendlichen, also auf Augenhöhe, ins Gespräch über Alkohol und die Regeln und Risiken gekommen sind, gibt es in diesem Jahr etwas Ähnliches. Das Motto lautet jetzt „Null Alkohol – Voll Power“.
„Darüber hinaus appellieren wir insbesondere an die jungen Erwachsenen, sich verantwortungsbewusst den Jüngeren gegenüber zu verhalten. Das heißt vor allem, ihnen keinen Alkohol zu besorgen oder ihnen alkoholische Getränke zu geben, die sie noch nicht trinken dürfen und auf die Jüngeren in ihrer Clique zu achten, lautet die Bitte an die Gruppe der knapp Volljährigen. Außerdem sollten Eltern klare Absprachen mit ihren Kindern treffen, bevor diese auf die Meile ziehen“, empfiehlt Annette Eickhölter.
Die Regeln des Jugendschutzgesetzes sind einfach: Jugendliche unter 16 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit keinen Alkohol trinken. Unter 18jährige dürfen nichts Branntweinhaltiges konsumieren. Wenn diese Regeln eingehalten werden und innerhalb der Grenzen jeder auf sein persönliches Limit achtet, dann dürfte der Party in Lübecks schönstem Stadtteil nichts im Wege stehen. +++