Das OVG Schleswig hat diese Auffassung im Eilverfahren nicht geteilt und darüber hinaus die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes, dass die von den Antragstellerinnen gerügten angeblichen weiteren Mängel des Bebauungsplanes in keinem Fall einen Baustopp begründen würden, bestätigt. Die Entscheidung des OVG Schleswig ist unanfechtbar.
Lübecks Bürgermeister Bernd Saxe sagte zu der heute bekannt gewordenen Entscheidung des OVG: „Ich bin sehr erleichtert, dass die Planungen von IKEA wie vorgesehen umgesetzt werden können. Bereits die Ablehnung des Baustopps in erster Instanz zeigte uns, dass die Bebauungsplanung und die Baugenehmigungen von der Bauverwaltung sorgfältig vorbereitet worden waren.“
Das IKEA-Einrichtungshaus als auch das Shopping-Center sollen im Frühjahr 2014 eröffnet werden. Laut Angaben des Unternehmens werden durch die rund 120 Millionen teure Investition rund 400 neue Arbeitsplätze geschaffen. „IKEA ist eine Schlüsselinvestition zur Belebung des Lübecker Nordens, von der die gesamte Region profitieren wird. Die jüngste Vergangenheit zeigt, dass der Lübecker Norden deutlich an Attraktivität bei Investoren gewinnt“, so Saxe.
Lübecks Norden musste in den vergangen Jahren herbe Beschäftigungsverluste hinnehmen. Die Schließung zweier Werke des Keramikherstellers Villeroy und Boch in Dänischburg vor gut zehn Jahren kostete vielen Menschen ihren Arbeitsplatz. In Siems wurde vor vielen Jahren das Kraftwerk geschlossen und Kücknitz verlor die Metallhütte und die Werft. +++