Eine grundlegende Neuerung ist die klare Trennung der beiden Abgabenarten, wodurch Zahlungen eindeutiger als in der Vergangenheit zugeordnet werden können. Die Bescheide für die Straßenreinigungsgebühr, die am 15. Januar 2013 verschickt werden, weisen deshalb geänderte Kassenzeichen aus, während in den Grundsteuerbescheiden mit Datum vom 25. Januar 2013 das bestehende Kassenzeichen übernommen wird. Für Grundstückseigentümer, die bisher beide Abgaben in einer Summe überwiesen haben, bedeutet diese Änderung folgendes: Sie müssen zukünftig zwei Einzelanweisungen mit den jeweiligen Kassenzeichen fertigen oder richten zwei Daueraufträge bei ihrem Bankinstitut ein bzw. verändern bestehende Aufträge entsprechend.
Für die Lastschriftteilnehmer hingegen werden die getrennten Kassenzeichen automatisch beim Einzug berücksichtigt, weshalb die Verwaltung einen Umstieg auf diese Zahlungsart empfiehlt. Vordrucke für Einzugsermächtigungen können mit der Schnellsuche im Internet unter www.luebeck.de gefunden oder im Bereich Steuern unter der Telefonnummer (0451) 122–2201 angefordert werden.
Weitere Rückfragen zu den neuen Bescheiden können die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des Bereichs Steuern unter der auf dem Bescheid angegebenen Durchwahl beantworten. Weil aber nach Bekanntgabe der Bescheide mit sehr vielen Anrufen zu rechnen ist, rät der Bereich Steuern, Nachfragen per E-Mail (steuern@luebeck.de) oder Fax (0451) 122-2290 an die Hansestadt Lübeck zu richten. +++