Im Bereich An der Obertrave/ Marlesgrube wird die sogenannte Sommerregelung dagegen beibehalten, d.h. ein durchgängiges Befahren der Obertrave wird nur für Radfahrer möglich sein, wobei in der Vergangenheit ohnehin nur eine Durchfahrt von der Marlesgrube in die Obertrave offiziell erlaubt war. Diese Verkehrsführung wurde mit Beginn des Projektes „Mitten in Lübeck“ dauerhaft eingerichtet. Lediglich die Parkplätze für Besucher der Altstadt, die im Sommer u.a. für die Außengastronomie und Veranstaltungen zur Verfügung stehen, werden wieder eingerichtet.
Alle Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die Änderungen zu beachten. +++