Die Einwohnerversammlung hat eine beratende Funktion. Anregungen und Vorschläge, die während dieser Versammlung von den Einwohnern beschlossen werden, müssen innerhalb von drei Monaten in der Bürgerschaft beraten und behandelt werden. Die Entscheidung in der Sache treffen dann allerdings die Bürgerschaftsmitglieder.
An der Einwohnerversammlung können alle Einwohnerinnen und Einwohner der Hansestadt Lübeck teilnehmen. Hierzu zählen alle Personen, die in Lübeck ihren Wohnsitz haben. Für Abstimmungen über Anregungen und Vorschläge aus der Versammlung werden Stimmkarten ausgegeben. Es wird darum gebeten, am Eingang des Rathauses seinen Personalausweis oder seine Meldebestätigung bereit zu halten, damit den Einwohnern die Stimmkarten ausgehändigt werden können.
Für die diesjährige Einwohnerversammlung ist folgende Tagesordnung vorgesehen:
- Begrüßung durch die Stadtpräsidentin
- Regularien
- Haushaltskonsolidierungsfonds
- Haushalt 2012 und Ausblick Haushalt 2013
Stadtpräsidentin Gabriele Schopenhauer bittet darum, bei der Einwohnerversammlung Folgendes zu beachten:
- Die Stadtpräsidentin leitet die Versammlung und übt die Rechte der Versammlungsleiterin sowie das Hausrecht aus.
- Im Rahmen der vorgesehenen Aussprachen können sich die Einwohnerinnen und Einwohner zu Wort melden, welches die Stadtpräsidentin in der Reihenfolge der Wortmeldungen erteilt. Die Redezeit ist auf drei Minuten begrenzt.
- Themen einer Einwohnerversammlung können sich nur auf Selbstverwaltungsangelegenheiten beziehen. Hierzu zählen alle Angelegenheiten der Hansestadt Lübeck, die auch die Bürgerschaft beraten und entscheiden darf.
In der Einwohnerversammlung können keine bundes- oder landespolitischen Themen oder Themen, die andere Gemeinden betreffen, behandelt werden.
- In diesem Rahmen kann die Tagesordnung aus dem Kreise der Einwohnerinnen und Einwohner unter dem Tagesordnungspunkt 2 - Regularien - ergänzt werden, wenn mindestens 1/3 der stimmberechtigten anwesenden Einwohnerinnen bzw. Einwohner mit dem eingereichten Vorschlag einverstanden sind. Diese Tagesordnungspunkte werden nach dem Tagesordnungspunkt 3 behandelt.
- Zu Punkten, die auf der Tagesordnung stehen, können Anregungen gegeben, Vorschläge gemacht und Anträge gestellt werden. Diese sollten Sie unverzüglich schriftlich der Stadtpräsidentin zuleiten, damit Sie darüber abstimmen können.
- Es wird offen durch Stimmkarten abgestimmt. Die Stimmkarten erhalten Sie am Eingangsbereich des Rathauses gegen Vorlage des Personalausweises oder der Meldebestätigung.
- Ein Vorschlag bzw. eine Anregung gilt als angenommen, wenn mindestens 50 Prozent der stimmberechtigten anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner diesem Vorschlag bzw. dieser Anregung zugestimmt haben.
- Über die Einwohnerversammlung wird eine Niederschrift gefertigt, die im Büro der Bürgerschaft, Rathaus, eingesehen werden kann. +++