Für nach Ablauf dieser Frist plötzlich erkrankte Wahlberechtigte, die am Sonntag nicht in der Lage sind, ihr zuständiges Wahllokal aufzusuchen, können Briefwahlunterlagen noch am Sonnabend, 5. Mai 2012, in der Zeit von 8 bis 12 Uhr und am Sonntag, 6. Mai 2012, von 8 bis 15 Uhr im Wahlbüro der Hansestadt Lübeck, Rathaus, von einem Bevollmächtigten beantragt und abgeholt werden. Hierzu ist die unterschriebene Wahlbenachrichtigungskarte oder ein formloser schriftlicher Antrag und zusätzlich eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten für den Beauftragten mitzubringen.
Die ausgefüllten roten Wahlbriefe müssen spätestens am Sonntag bis 18 Uhr bei der Hansestadt Lübeck eingegangen sein. Da am Sonnabend und Sonntag keine Sonderleerung der Post-Briefkästen erfolgt, wird empfohlen, die Wahlbriefe im Rathaus abzugeben.
Am Wahlsonntag richtet die Hansestadt Lübeck die Räumlichkeiten des Wahlbüros im Rathaus als Wahlzentrale des Kreiswahlleiters ein. Dort kann nicht gewählt werden! Gewählt werden kann nur in dem auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Wahllokal.
Die Wahlzentrale gibt bis 15 Uhr in den genannten Sonderfällen Briefwahlunterlagen aus, nimmt rote Wahlbriefe entgegen und steht ganztägig für allgemeine Auskünfte zur Verfügung. Die auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebene Telefonnummer 122-4040 gilt auch am Sonntag. +++