Veröffentlicht am 01.02.2012

Nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses

Angebot für Nichtschüler – Abgabeschluss ist der 8. März 2012

Auch in diesem Jahr besteht wieder die Möglichkeit des Erwerbs des Hauptschulabschlusses für Nichtschülerinnen und Nichtschüler, und zwar für alle Jugendlichen, die zum Zeitpunkt der Anmeldung (8. März 2012) das 16. Lebensjahr vollendet haben, die in keinem Schulverhältnis in einer öffentlichen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule mehr stehen,

  • - die noch keinen gleichwertigen Bildungsabschluss erworben haben,
  • - die die Nichtschülerprüfung höchstens einmal nicht bestanden haben,
  • - die ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben,
  • - sich hinreichend auf die Prüfung vorbereitet haben und dieses auch schriftlich belegen können.

Die Prüfung wird vor einem vom Ministerium für Bildung und Kultur einberufenen Prüfungsausschuss abgelegt. Anträge sind ab sofort im Schulamt oder im Rahmen der Informationsveranstaltung am Sonnabend, 3. März 2012, in den Räumen der Volkshochschule, Hüxstraße 118, 23552 Lübeck, erhältlich.

Abgabeschluss für die vollständigen Anträge ist der 8. März 2012 im Schulamt, Kronsforder Allee 2-6, Haus Trave, 4. Stock, Zimmer 4.122.

Verspätete oder unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt. Die schriftlichen Prüfungen finden im April 2012 statt. +++