Was ist ein P-Konto? Jeder, der ein Girokonto hat, kann bei seiner Bank beantragen, dass sein Konto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Die Bank wird das Konto innerhalb von drei Werktagen umwandeln. Damit sind Geldeingänge, egal welcher Art, auf dem Girokonto bis zu einem Freibetrag in Höhe von 1028,89 Euro automatisch geschützt. Sollte dieser Freibetrag nicht ausreichend sein, können weitere, dem Haushalt entsprechende Freibeträge bescheinigt werden. Eine Bescheinigung ist nur nötig, wenn mehrere Personen im Haushalt Geld über dieses Konto erhalten. Sie kann bei Schuldnerberatungsstellen, Sozialleistungsträgern oder Arbeitgebern ausgestellt werden.
Die Banken haben ihre Kontoinhaber bereits durch Kontoauszugdrucker (Belege) über die Änderung informiert. Dennoch wird befürchtet, dass es zum Jahreswechsel zu Problemen kommen wird.
Was ist zu tun? Wenn ein Kontoinhaber Schulden hat, sollte er sich bei seiner Bank erkundigen, ob das Konto mit einer Pfändung belegt ist. Auch wenn er an den Gläubiger zahlt, die Pfändung ruht, oder wenn das Gericht in der Vergangenheit einen Beschluss erlassen hat, dass eine gewisse Summe frei gegeben ist oder der Geldeingang unpfändbar ist, sollte dieser Kontoinhaber sein Girokonto zum Jahreswechsel in ein P-Konto umwandeln lassen. Alte Gerichtsbeschlüsse verlieren mit Jahreswechsel ihre Wirkung. Das Geld wäre sonst verloren. Das gilt für alle, die Einzelkonten oder Gemeinschaftskonen führen.
Für Paare mit Gemeinschaftskonten verkompliziert sich der Sachverhalt noch etwas. Sie müssen zunächst bei der Bank beantragen, dass sie Einzelkonten bekommen und dieses dann in ein P-Konto umwandeln lassen. Weil diese neue Kontonummer für die Auszahlung künftiger Gelder noch dem Arbeitgeber, den Sozialleistungsträgern etc. bekannt gegeben werden muss, ist höchste Eile geboten. An manchen Stellen, wie der Wohngeldstelle, muss eine Kontoänderung bis zum kommenden Freitag, 9. Dezember 2011, bekannt gegeben werden, damit die Zahlung für Ende Dezember, bzw. Januar 2011 noch rechtzeitig auf das neue Konto umgeleitet werden kann.
Wenn das Gemeinschaftskonto nicht mit einer Pfändung belegt ist, sollten Kontoinhaber mit Schulden trotzdem Einzelkonten einrichten, damit für den Fall einer Pfändung ohne Probleme die neue Pfändungsschutzfunktion eingerichtet werden kann.
Die Schuldnerberatung des Bereichs Soziale Sicherung der Hansestadt Lübeck rät: „Erkundigen Sie sich bei Ihrer Bank und lassen Sie sich beraten, ob vor dem Jahreswechsel noch Schritte zu unternehmen sind, damit Ihr Geld auch ab dem 1. Januar 2012 sicher ist.“
Weitere Hilfe bieten die anerkannten Schuldnerberatungsstellen in Lübeck:
- Hansestadt Lübeck, Bereich Soziale Sicherung, Schuldnerberatung, Kronsforder Allee 2- 6. Sprechzeit: Montag 8.30 bis 10 Uhr; Tel.: (0451) 122-5665
- Gemeindediakonie Lübeck e.V., Schuldnerberatung. „Haus der Diakonie“ Mühlentorplatz. Sprechzeit: Dienstag 9 bis 12 Uhr; Tel.: (0451) 7902-130/-131/
- Rechtsfürsorge e.V. Lübeck, Resohilfe, Schuldnerberatung, Kapitelstraße 5. Sprechzeit: Mittwoch 9 bis 12 Uhr; Tel.: (0451) 709 896-0
- GATE, Schuldner- und Insolvenzberatung, c/o Agentur für Arbeit, Hans-Böckler-Straße 1. Sprechzeit: Donnerstag 9 bis 11 Uhr. Tel.: (0451) 502829-0.
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