Veröffentlicht am 28.06.2011

Nur noch Tempo 20 auf der Possehlbrücke

Beton durch Alkali-Kieselsäure angegriffen – Tragfähigkeit eingeschränkt

Auf der Possehlbrücke werden in Kürze sogenannte verkehrseinschränkende Maßnahmen ergriffen, um die Bausubstanz der Brücke bis zu einem Neubau zu sichern. Damit ist nicht vor 2014 zu rechnen, wie der Fachbereich Planen und Bauen und der Bereich Verkehr gestern mitteilten.

Als einschränkende Maßnahmen werden ab sofort die Fahrstreifen auf jeweils drei Meter Breite beschränkt sowie die Geschwindigkeit auf 20 km/h reduziert. Eine allgemein gültige Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h besteht bereits wegen der Straßenschäden. Weitere Maßnahmen, wie ein Verbot für Lkw, kommen vorerst nicht zum Einsatz. Diese würden erst dann eingeführt, wenn wiederholt massive Verstöße gegen die jetzt geplante Geschwindigkeitsreduzierung festgestellt würden. Zudem müssten dann weiträumige Umleitungsstrecken eingerichtet werden.

Als erste Baumaßnahme erhält die Possehlbrücke im Zuge der Fahrbahndeckensanierung in der Possehlstraße noch in diesem Sommer eine neue Deckschicht. Damit wird verhindert, dass weiterhin Wasser in die Brücke eindringen kann.

Der Zustand der Possehlbrücke ist seit längerem bekannt: Bereits im Herbst 2008 wurde der Bericht zum Zustand der Lübecker Brücken und Infrastrukturbauwerke (vgl. http://stadtentwicklung.luebeck.de/verkehr/brueckenbau/index.html veröffentlicht, in dem auf den schlechten Zustand der Possehlbrücke hingewiesen und eine mögliche, kurzfristige Einschränkung für den Verkehr angekündigt wurde.

Im Frühjahr dieses Jahres 2011 wurde deswegen erneut eine Objekt bezogene Schadensanalyse (OSA) an der Brücke durchgeführt, bei der Betonproben aus der Fahrbahnplatte entnommen wurden. Hierbei wurden die bereits festgestellten Schäden am Betongefüge bestätigt, außerdem wurde die Schädigung an weiteren Bereichen der Brücke festgestellt, die eine Einschränkung der Tragfähigkeit der Brücke zur Folge haben. Betroffen ist hiervon ausschließlich die Fahrbahnplatte, so dass die Gesamttragwirkung der Brücke noch nicht akut gefährdet ist.

Bei den Schäden handelt es sich hauptsächlich um eine Alkali-Kieselsäure-Reaktion (AKR). Hierbei reagieren im Beton alkaliempfindliche Bestandteile des Kieszuschlags mit den alkalischen Bestandteilen im Zement. Als Reaktionsprodukt bildet sich ein Alkalisilikat, das bestrebt ist, Wasser aufzunehmen. Die damit verbundene Volumenvergrößerung kann zu Rissen im Beton führen und das gesamte Betongefüge auflockern. In Lübeck wurden bereits unangenehme Erfahrungen mit der AKR gemacht: Die Lachswehrbrücke musste Mitte der 1960er Jahre bereits nach wenigen Monaten wieder abgebrochen werden, da dort die AKR zu solchen massiven Schäden geführt hatte, dass sie nicht mehr erhalten werden konnte. Dieses war seinerzeit einer der ersten Fälle, in denen das Phänomen der AKR in Deutschland überhaupt auftrat. +++