Die Beleuchtungsanlage, bestehend aus Holzmasten und Freileitungen, wurde ursprünglich 1960 errichtet und hat ihre technische und wirtschaftliche Nutzungsdauer von 30 bis 40 Jahren überschritten.
Grundsätzlich werden innerhalb des Gebietes der Hansestadt Lübeck keine Verkehrswege beleuchtet, die sich außerhalb von Ortsdurchfahrten befinden. Die Anlage befindet sich auf einem Streckenabschnitt außerhalb einer Ortsdurchfahrt und dient ausschließlich der Beleuchtung von Grundstückszufahrten. Ein Fußweg ist nicht vorhanden. Weitere Grundstückszufahrten entlang der Kronsforder Landstraße werden ebenfalls nicht beleuchtet. Darüber hinaus sieht der Bereich Verkehr keine weiteren besonderen Gefahren oder Konfliktsituationen für die Verkehrsteilnehmer.
Der Bereich Verkehr plant vorerst keine Neuanlage. Die Errichtung einer Beleuchtungsanlage ausschließlich für die Grundstückszufahrten wäre aus Sicht der betroffenen Anwohner sicherlich wünschenswert, würde jedoch Investitionskosten und zusätzlichen Unterhaltungsaufwand erfordern. In Zeiten knapper Haushaltmittel kann die Hansestadt Lübeck dieses zurzeit nicht leisten. +++