Die Verkehrssicherheitspflicht macht Hauseigentümer dafür verantwortlich sicherzustellen, dass von ihrem Gebäude keine Gefahr für andere ausgeht. Und dazu gehört, ausreichend Vorkehrungen zu treffen zum Schutz gegen das Herabfallen von Schnee und Eis, damit nicht Menschen oder Autos gefährdet werden. Soweit die Verkehrssicherheit es erfordert, sind bei Dächern an Verkehrsflächen und über Eingängen Vorrichtungen zum Schutz gegen das Herabfallen von Schnee und Eis fest anzubringen. Hierfür genügen in der Regel Schneefanggitter.
Hauseigentümer sollten auch bedenken, dass Passanten, die durch eine Dachlawine oder herab fallende Eiszapfen verletzt werden, Anspruch auf Schadenersatz haben. Auch für Schäden an parkenden Autos, die durch herabstürzende Schnee- und Eismassen verursacht wurden, liegt die Haftung beim Hauseigentümer.
Nähere Auskünfte erteilt der Bereich Bauordnung der Hansestadt Lübeck unter der Telefonnummer (0451) 122-6320. +++